Bundesrat Bundesländer unterstützen geplante Föderalismusreform

Die Bundesländer unterstützen die geplante Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen weitgehend. "Die bisherigen Grundsätze der Staatsverschuldung wurden ausgehebelt, wurden vielleicht sogar missbraucht. Deswegen ist eine neue Schuldenregel, die auch eingehalten werden wird, die auch klar ist, mehr denn je notwendig", betonte Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) im Bundesrat.

Bundesländer unterstützen geplante Föderalismusreform

Die Föderalismusreform erfordert eine Grundgesetzänderung, die mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden muss. Oettinger, der die Föderalismuskommission II gemeinsam mit SPD-Fraktionschef Peter Struck geleitet hatte, appellierte an seine Länderkollegen, dem ausgehandelten Paket zuzustimmen: "Ich will ausdrücklich uns den Rat geben, das Gesamtkonzept nicht zu gefährden."

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Nicolette Kressl (SPD), warb um die Zustimmung der Länder: "Wir sind natürlich auch der Überzeugung, dass mit diesen Gesetzesentwürfen die Weichen gestellt werden, auf Herausforderungen der Zukunft besser reagieren zu können." Dies rechtfertige eine Grundgesetzänderung.

Zustimmung für die Reform kommt aus dem Saarland: "Wer diese Schuldenbremse ablehnt, erklärt letztlich dauerhaft, Politik mit Schulden machen zu wollen. Ich glaube, dass dieses nicht verantwortlich ist und dass es deswegen richtig ist, dass diese Schuldenbremse vereinbart wird", sagte der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU). Das Saarland und Bremen kündigten an, ihre Klagen auf weitere Sanierungshilfen vor dem Bundesverfassungsgericht zurückzuziehen.

Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) verwies darauf, dass die Karlsruher Richter beim Urteil zur Berliner Klage gefordert hätten, eine politische Lösung für Sanierungshilfen zu finden. Dieser Auftrag werde mit der vereinbarten Reform erfüllt. Er bezeichnete die Reform als Beispiel für Konsens- und Kompromissfähigkeit des deutschen Föderalismus. Es gehe darum, die Neuverschuldung bei konjunktureller Normallage zu reduzieren und Handlungsfähigkeit in Krisenzeiten sicherzustellen. Zusätzliche Verschuldung enge staatliche Handlungsfähigkeit auf Dauer ein, betonte er.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) kritisierte die geplanten Konsolidierungshilfen für finanzschwache Länder. Damit würden diejenigen belohnt, die den höchsten Schuldenstand hätten. Eine gerechte Lösung hätte vorausgesetzt, sachlich zu prüfen, welche Anstrengungen es zuvor gegeben habe. Er halte die Festschreibung einer Schuldenbremse im Grundgesetz "für politisch unklug". "Eine solche Konsolidierung geht nur aus Überzeugung".

Die Schuldenbremse sieht vor, dass die Länder ab 2020 keine Schulden mehr machen dürfen. Der Bund soll sich hingegen bis zu einer Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes verschulden dürfen - hier gilt die Regelung aber bereits ab 2016. Ausnahmen sind in Notfällen möglich. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sollen angesichts ihrer besonders schwierigen Haushaltssituation Konsolidierungshilfen für den Zeitraum 2011 bis 2019 erhalten.

Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes sowie die Vorlage eines Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen. Nach einer Anhörung im Mai sollen Bundestag und Bundesrat noch vor der Sommerpause über die Gesetze entscheiden.

ddp