Föderalismusreform II im Bundestag "Sternstunde des Föderalismus"

Mit vier neuen sowie drei geänderten Grundgesetzartikeln sollen die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geregelt werden. Über diese Vorschläge der Föderalismuskommission II beriet der Bundestag zum ersten Mal.

Der Vorsitzende der Föderalismuskommission, SPD-Fraktionschef Peter Struck, wirbt für die Föderalismusreform II. Foto: ddp

"Sternstunde des Föderalismus"

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) verteidigte die geplante Änderung und sagte, von 1980 bis heute habe sich der Schuldenberg allein des Bundes auf 960 Milliarden Euro erhöht und damit verachtfacht.

Die beiden Kommissionsvorsitzenden, SPD-Fraktionschef Peter Struck und Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), lobten das Ergebnis der zweijährigen Arbeit als "Sternstunde des Föderalismus" und als "Zeitenwende". "Ich glaube, dass es ein gutes Ergebnis ist für den Bund und für die Länder", sagte Struck. Ähnlich lobend äußerte sich Oettinger und warnte zugleich davor, das Gesetzpaket noch einmal aufzuschnüren: "Rütteln wir nicht an einzelnen Säulen."

FDP spricht vom Scheitern der Reform

Der stellvertretende Kommissionspräsident Ernst Burgbacher (FDP) sah die Kommission als weitgehend gescheitert an. Länderfinanzausgleich, Steuerautonomie, Länderneugliederung – "überall Fehlanzeige", kritisierte er. Die Große Koalition sei offenbar "nur zu allerkleinsten Ergebnissen fähig". So seien wesentliche Punkte ausgeklammert worden. Und bei der Schuldenregelung habe man sich nur zu Auflagen für die Bundesländer durchringen können, nicht aber dazu, den Ländern mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die Einnahmen zu geben. "Das ist die falsche Weichestellung."

Die CDU-Finanzexpertin Antje Tillmann verteidigte die Konzentration auf eine Schuldenbremse. Ende des Jahres werde der Schuldenberg der öffentlichen Hände auf 1,7 Billionen Euro wachsen. Das lähme die Gestaltungsmöglichkeit kommender Generationen. "Das alles zeigt, dass wir neue Regeln brauchen, neue Regeln zur Eindämmung von Schulden." Klar ist auch, dass der Bund mit etwas flexibleren Regeln dieses Geld "keineswegs für Spaßprogramme" ausgegeben könne. Zudem soll erstmals in die Verfassung eine Rückzahlungsverpflichtung festgeschrieben werden.

Linksfraktionschef Gregor Gysi kritisierte, bereits mit der ersten Föderalismusreform seien durch die Aufgabe der gemeinsamen Bildungspolitik die Weichen "hin zum Ellenbogenföderalismus" gestellt worden seien. Mit der jetzt geplanten Schuldenbremse werde den Ländern die Möglichkeit geraubt, künftig eigene Schwerpunkte zu setzen. Gysi sagte voraus, dass das Schuldenverbot ab 2020 für Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein in einer "Katastrophe" ende. Das werde das Bundesverfassungsgericht nicht akzeptieren. Sein Fazit zur Föderalismuskommission: "Die ist so falsch, dass man gar nicht lange darüber zu sprechen braucht."

Für die Grünen hat die Föderalismuskommission II keine grundlegende Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen gebracht. Auch die Einigung zur Schuldenbremse sei falsch, weil zu spät, sagte Fraktionschef Fritz Kuhn. Das heiße, die meisten Länder bräuchten bis 2020 keine Anstrengungen zur Schuldenreduzierung zu unternehmen. Kuhn erinnerte daran, dass 2019 der Solidarpakt II auslaufe und der Länderfinanzausgleich neu verhandelt werde. Angesichts einer jetzt schon absehbar angespannten Finanzsituation würden die Länder in zehn Jahren "das Scheitern erklären".

Der rheinland-pfälzische Finanzminister Ingo Deubel (SPD) nannte die geplante Schuldenbegrenzung für die Länder indes "leistbar". 2011 müsse der Abbau der strukturellen Defizite gestartet werden, denn die gegenwärtigen Defizite seien zuweilen mit der ab 2020 geplanten neuen Schuldenreglung nicht vereinbar. Im Übrigen sollten alle Kritiker nicht vergessen: "Die Haushalte sind in der Vergangenheit vor allem in guten Zeiten ruiniert worden."

Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes sowie die Vorlage eines Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform wurden zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen. Bereits am 3. April soll sich der Bundesrat erstmals mit den Gesetzesentwürfen befassen. Nach ausführlicher parlamentarischer Debatte sowie einer Anhörung im Mai sollen die Vorlagen voraussichtlich in der letzten Sitzungswoche des Bundestages Anfang Juli beschlossen werden.

ddp