Gut drei Wochen nach der Einigung der Föderalismuskommission II berät der Bundestag heute über das Reformpaket. Wesentlicher Bestandteil ist die Schuldenbremse. Die Opposition und einige Bundesländer fordern noch Verbesserungen.
Bundestag berät über Schuldenbremse
Der FDP geht die Schuldenbremse nicht weit genug. "Die Reform insgesamt ist gescheitert", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Föderalismuskommission II, der FDP-Bundestagsabgeordnete Ernst Burgbacher, in einem Interview mit der Nachrichtenagentur ddp. Wichtige Themen seien nach wie vor offen. Er forderte daher die Einsetzung einer dritten Föderalismuskommission.
Der FDP-Politiker kritisierte, die Große Koalition habe bestimmte Bereiche bei der aktuellen Reform ausgeklammert. "Wir wollten nicht nur eine Verschuldungsregel, sondern wir wollten bei den Themen Steuerautonomie, Länderfinanzausgleich, Neugliederung eine Lösung", sagte Burgbacher. Eine dritte Föderalismuskommission sei allein schon deshalb notwendig, weil 2018 der Länderfinanzausgleich und der Solidarpakt Ost ausliefen. "Darüber muss sehr rechtzeitig geredet werden", sagte er.
FDP will nicht blockieren
Burgbacher betonte aber, dass die FDP die aktuelle Reform nicht blockieren werde, denn sie weise in die richtige Richtung. "Für mich wäre das Wichtigste, dass gewährleistet ist, dass wir aus der immer stärkeren Verschuldung aussteigen, dass wir das Ziel Nullverschulung möglichst bald erreichen und dann auch an den Abbau der Schulden gehen können", sagte er.
Der FDP-Politiker äußerte sich zuversichtlich, dass die geplante Schuldenbremse die gewünschte Wirkung zeigen wird. "Es spricht vieles dafür, dass diese Schuldenbremse anders greifen wird als das bisher im Grundgesetz der Fall ist", sagte Burgbacher. Er schränkte aber ein, dass es der Großen Koalition in den drei Jahren zwischen 2005 und 2008 trotz Steuermehreinnahmen in Höhe von etwa 150 Milliarden Euro nicht gelungen sei, Schulden abzubauen. "Trotzdem wurden immer neue Schulden gemacht", sagte er. Die Schuldenbremse ist Kernelement der geplanten Föderalismusreform.
Ab 2020 sollen die Länder keine Schulden mehr machen dürfen. Der Bund soll sich hingegen bis zu einer Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes verschulden dürfen – hier gilt die Regelung aber bereits ab 2016. Die finanzschwachen Länder Bremen, Saarland, Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sollen im Zeitraum 2011 bis 2019 Konsolidierungshilfen in Höhe von insgesamt 800 Millionen Euro jährlich erhalten.
ddp
