Skepsis der Länder nicht vollständig ausgeräumt Föderalismuskommission II bringt Schuldenbremse auf den Weg

Die Föderalismuskommission II hat ihre Arbeit beendet und sich endgültig auf ein umfangreiches Reformpaket verständigt. Wichtigster Bestandteil des Pakets ist die Schuldenbremse für Bund und Länder, die im Grundgesetz verankert werden soll.

Föderalismuskommission II bringt Schuldenbremse auf den Weg

Die Vorsitzenden der Kommission, Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) und SPD-Fraktionschef Peter Struck werteten die Ergebnisse der knapp zweijährigen Kommissionsarbeit als "großen Erfolg". Beschlossen wurde auch eine Empfehlung, wonach der Bund künftig Finanzhilfen an die Kommunen einfacher gewähren können soll.

Mit 26 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen beschloss die Föderalismuskommission das Reformpaket. Gegen die Vorschläge stimmten der Linke-Fraktionsvize Bodo Ramelow, Grünen-Fraktionschef Fritz Kuhn und das Land Mecklenburg-Vorpommern. Oettinger sah in dem Abstimmungsergebnis trotzdem eine "klare Mehrheit aus Bund und Ländern" gegeben. Enthalten hatten sich unter anderem Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) und der Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD). In beiden Ländern werden derzeit Verfassungsklagen gegen die Schuldenbremse geprüft. Strittig ist, ob der Bund mit den Regelungen zur Schuldenbremse eine Vorgabe für die jeweiligen Länderverfassungen machen darf.

Kommissionschef Struck wies verfassungsrechtliche Bedenken jedoch zurück. "Wir gehen davon aus, dass unsere Vorschläge verfassungskonform sind", sagte er. Letztendlich könnten solche Fragen jedoch nur durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geklärt werden, räumte er ein.

Noch im März sollen die Empfehlungen der Föderalismuskommission auf den Weg der Gesetzgebung gebracht werden, damit sie noch vor der Sommerpause beschlossen werden können. Oettinger zeigte sich nach den Beratungen der Föderalismuskommission zuversichtlich, dass die für eine Grundgesetzänderung nötige Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erreicht wird. Auf dem Weg zur Einigung sei der Pessimismus Vieler durch die Kompromissbereitschaft von Bund und Ländern in der Kommission überwunden worden, lobte Oettinger die Verhandlungen.

Die vereinbarte Schuldenregel soll zum Jahresbegin 2011 in Kraft treten. Spätestens ab 2020 soll es dann für die Länder unmöglich sein, neue Schulden aufzunehmen. Bis dahin ist beabsichtigt, die Haushalte der besonders "armen" Länder Bremen, Saarland, Berlin, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt mit Hilfe von Ausgleichszahlungen zu sanieren. Der Bund hingegen soll sich auch künftig bis zu einer Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes neu verschulden dürfen. Ausnahmen sind vorgesehen bei Naturkatastrophen oder "außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen".

Karina Scholz/ddp