Bund und Länder wollen eine Neuverschuldung Null ab 2020 erreichen. Dazu müssen die Landeshaushalte strukturell ausgeglichen sein, was für fünf Bundesländer besonders schwierig ist. Daher hat sich die Föderalismuskommission II auf einen sogenannten Konsolidierungsfonds verständigt, aus dem die Länder Bremen, Berlin, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in der Zeit von 2011 bis 2019 bis zu 800 Millionen Euro pro Jahr erhalten können.
Was ist der Konsolidierungsfonds?
Getragen wird der Fonds zur Hälfte von Bund und Ländern, wobei der Bund zunächst die Gesamtsumme vorstreckt. Der Länderanteil soll durch einen Vorwegabzug von der den Ländern zustehenden Umsatzsteuer abgedeckt werden. Damit wird der Fonds mit seinen bis zu 7,2 Milliarden Euro de jure von allen öffentlichen Händen getragen.
Größter Einzelempfänger wird Bremen sein, das 2,7 Milliarden Euro über neun Jahre bekommen könnte. Umgerechnet sind das 300 Millionen Euro pro Jahr, 260 Millionen sind für das Saarland vorgesehen. Die Hilfen für Schleswig-Holstein sollen bei 80 Millionen Euro gedeckelt werden. Zudem ist vorgesehen, diese Zahlungen an weitere Sparanstrengungen zu knüpfen und dies jährlich zu überprüfen.
Voraussetzung für diese Finanzhilfen ist, dass die Länder Bremen und das Saarland ihre Klagen in Karlsruhe zurücknehmen, mit denen sie unter Verweis auf Haushaltsnotlagen mehr staatliche Hilfen erreichen wollen. Mit dem Fonds sieht die Föderalismuskommission zudem keine Möglichkeit für die Länder mehr, neue Klagen einzureichen.
$(LC3243741:Die geplante Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse >|_top)$
ddp