Krankenversicherung Wer heute spart, zahlt morgen drauf

Der Bund der Versicherten (BdV) erinnert an die seit dem 1. Januar bestehende Krankenversicherungspflicht für die private Krankenversicherung (PKV). Wer jetzt noch nicht krankenversichert ist, muss eventuell Strafprämien zahlen.

Noch nicht krankenversichert? Dann wird es höchste Zeit: Antrag ausfüllen und auf der sicheren Seite sein. Foto: BdV

Wer heute spart, zahlt morgen drauf

Jeder, der bisher noch nicht krankenversichert war, muss es seit 1. Januar sein. Das gilt für alle, die der PKV zuzuordnen sind. Jemand, der das missachtet und sich beispielsweise erst zum 1. April meldet, müsse Strafprämie zahlen, so der BdV. Nicht versicherte Monate ab Jahresbeginn kosteten jeweils einen vollen Monatsbeitrag zusätzlich. Derjenige, der erst im zweiten Halbjahr einsteigt, müsse für die ersten sechs Monate voll und danach jeweils ein Sechstel einer Monatsprämie als Strafe hinblättern.

"Damit wird den Zeitgenossen, die sich erst melden, wenn sie krank sind, ein Strich durch die Rechnung gemacht", erläutert Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des BdV.

In der PKV gibt es unterschiedlich umfangreiche Tarife. Um der Versicherungspflicht nachzukommen, reiche es schon, ambulante und stationäre Heilbehandlungen abzusichern. Der Selbstbehalt dürfe jedoch höchstens 5.000 Euro im Jahr betragen.

Der BdV appelliert an alle Nichtversicherten, sich schon im eigenen Interesse umgehend an die Versicherer zu wenden. Erstens erspare ihnen das weitere Strafprämien, zweitens seien sie dann im Krankheitsfall auf der sicheren Seite.

dhz