Verbesserungen beim Meister-BAföG

Bundestag beschließt Teilerlass des Darlehens bei bestandener Prüfung

Verbesserungen beim Meister-BAföG

Der Bundestag hat Verbesserungen beim Meister-BAföG beschlossen. Nach erfolgreichem Abschluss der beruflichen Weiterbildung kann danach das Darlehen künftig zum Teil erlassen werden. Zudem soll es einen Extrabonus für erfolgreiche Absolventen geben, die ein Unternehmen gründen und Mitarbeiter einstellen. Ebenso soll künftig auch eine weitere hochwertige berufliche Aufstiegsfortbildung gefördert werden können.

ZDH-Präsident Otto Kentzler hatte im Vorfeld gefordert, dass die staatliche Förderung für junge Menschen, die sich beruflich fortbilden, spürbar verbessert werden müsse. Den gestiegenen Lebenshaltungskosten müsse Rechnung getragen werden. Seine Forderung: „Dies muss in dem Umfang geschehen wie für Studierende an Universitäten!“ Im Handwerk wurden im Jahr 2006 knapp 23.000 Personen mit einem handwerklichen Fortbildungsziel durch Leistungen über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert. Meister-BAföG erhalten bislang Personen, die einen Lehrgang zum beruflichen Aufstieg, zum Beispiel zum Handwerksmeister, besuchen. Es umfasst bei Vollzeitkursen einen Beitrag zum Lebensunterhalt sowie Beiträge zu den Lehrgangs- und Prüfungskosten und ggf. einen Zuschuss zur Kinderbetreuung. Die Leistungen des AFBG werden überwiegend als zinsgünstiges Darlehen, teilweise auch als nicht zurück zu zahlende Zuschüsse erbracht.

Der Gesetzenteswurf muss jetzt noch den Bundesrat passieren.rub