Sozialversicherungsbeiträge Weniger Netto 2009 – Nicht nur der Krankenkassenbeitrag steigt

Das kommende Jahr bringt Arbeitnehmern und anderen Mitgliedern der gesetzlichen Sozialversicherungen höhere Abzüge vom Bruttolohn. Zwar sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte, gleichzeitig steigt jedoch der Krankenversicherungsbeitrag durch den Gesundheitsfonds im Durchschnitt um 0,6 Prozentpunkte.

Weniger Netto 2009 – Nicht nur der Krankenkassenbeitrag steigt

Per Saldo fallen die Einbußen durchaus ins Gewicht. So klettert der Krankenkassenbeitrag im kommenden Jahr auf 14,6 Prozent, von dem Versicherte nach wie vor die Hälfte tragen. Hinzu kommt wie bisher der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, an dem sich der Arbeitgeber nicht beteiligt. Außerdem steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 3.675 Euro. Damit beläuft sich der maximale Beitrag, den Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von monatlich 3.675 Euro bereits erreichen, auf 301,35 Euro (8,2 Prozent von 3.675 Euro).

Bislang mussten Arbeitnehmer ihren Beitrag nur bis zu einem Bruttoeinkommen von 3600 Euro zahlen. Beim durchschnittlichen Beitragssatz von 14,0 Prozent zuzüglich 0,9 Prozent Sonderbeitrag macht dies 284,40 Euro (7,9 Prozent von 3.600 Euro). In der Pflegeversicherung bleibt der Beitragssatz zwar unverändert bei 1,95 Prozent, doch auch hier steigt die Bemessungsgrenze von 3.600 auf 3.675 Euro. Kinderlose zahlen zudem einen Aufschlag von 0,25 Prozent, an dem sich der Arbeitgeber nicht beteiligt.

Die Beitragssenkung in der Arbeitslosenversicherung kann die Verteuerung der Krankenversicherung nicht ausgleichen. So bringt die Absenkung des Gesamtbeitrags von 3,2 Prozent auf 2,8 Prozent dem Arbeitnehmer wegen der hälftigen Beitragsteilung mit dem Arbeitgeber nur eine Ermäßigung von 1,6 auf 1,4 Prozent. Dies entspricht einer Ersparnis von zwei Cent je 100 Euro Bruttolohn. Bei einem Einkommen von 3.600 Euro fällt der monatliche Beitrag also von 57,60 Euro auf 50,40 Euro.

Zudem steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen in Arbeitslosen- und Rentenversicherung, was allerdings nur Arbeitnehmer mit Jahreseinkommen deutlich jenseits der Marke von 50.000 Euro zu spüren bekommen. So müssen Arbeitnehmer ab 2009 Beiträge bis zu einem Einkommen von 5.400 Euro beziehungsweise 4.550 Euro in Ostdeutschland leisten. Bislang lagen die Grenzen bei 5.300 Euro beziehungsweise 4.500 Euro. In der Rentenversicherung steigt damit der Höchstbeitrag von bisher 503,50 Euro auf 513 Euro (Ostdeutschland: 427,50 Euro auf 432,25 Euro).

Hendrik Roggenkamp/ddp