Direktversicherung Beitragspflicht in gesetzlicher Kasse rechtmäßig

Seit Januar 2004 werden auf Leistungen aus einer Direktversicherung Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erhoben. Die entsprechende Regelung wurde jetzt vom Bundessozialgericht unter die Lupe genommen und für verfassungsgemäß erklärt.

Beitragspflicht in gesetzlicher Kasse rechtmäßig

Es ist dabei völlig unerheblich, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Beiträge für die Direktversicherung gezahlt hat, denn die Leistungen aus einer vom Arbeitgeber abgeschlossenen Direktversicherung sind in der Krankenversicherung für Rentner als Versorgungsbezüge ausnahmslos beitragspflichtig. Nach Meinung der Richter kann es keinen Unterschied machen, ob im Alter Leistungen der betrieblichen Altersversorgung aus einer Direktversicherung gezahlt werden oder andere Versorgungsbezüge.

(AZ: B 12 KR 6/08 R)

ddp