Bundestag Grünes Licht für Erbschaftsteuerreform

Der Bundestag hat grünes Licht für die zum 1. Januar 2009 geplante Reform der Erbschaftsteuer gegeben. Mit den Stimmen der Großen Koalition beschloss das Parlament den lange umstrittenen Kompromiss.

Grünes Licht für Erbschaftsteuerreform

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) warnte indes vor Fehlinterpretationen oder "konstruierten Missverständnissen". So werde der Betriebsübergang im Sinne der Mittelstandsförderung deutlich verbessert, das Erbschaftsteuerprivileg aber an den Erhalt der Arbeitsplätze in Form der Lohnsumme gebunden. Zudem werde eine Reinvestitionsklausel zur Schuldentilgung eingeführt. Mit der Neuregelung würden voraussichtlich 90 Prozent der Betriebe mit der Erbschaftsteuer "nie wieder etwas zu tun haben".

Der CSU-Finanzexperte Albert Rupprecht unterstrich, das Gesetz trage "klar" in vielen Punkten die Handschrift der Union. Das reiche von der verkürzten Haltefrist für vererbte Kleinbetriebe bis zur unbegrenzten Steuerfreiheit für selbstgenutztes Wohneigentum. Auch für die großen Familienunternehmen gebe es "substanzielle Verbesserungen".

CDU-Haushaltsexperte Otto Bernhardt fügte hinzu, Gewinner der Reform seien die Firmen. In München verteidigte CSU-Chef Horst Seehofer kurz vor der Beschussfassung den Kompromiss. "Das ist ein großer Schritt auf dem Weg zu einer gerechteren Erbschaftsteuer", sagte der bayerische Ministerpräsident. Es habe sich für Familien und Betriebe gelohnt, "dass die CSU sich quer gelegt und hart verhandelt hat". Seehofer sprach sich zugleich für die Zukunft dafür aus, dass die Länder künftig eigenständig über die Erbschaftsteuer entscheiden können.

FDP-Fraktionsvize Carl-Ludwig Thiele nannte die Reform "nicht praktikabel und streitanfällig". Entstanden sei ein Gesetz gegen den Mittelstand, das letztlich zu einem Beschaffungsprogramm für Juristen mutieren werde. Zudem werde durch die Hintertür die Steuer noch erhöht, fügte Thiele mit Blick auf die erwarteten 4,8 Milliarden Euro an Einnahmen im kommenden Jahr hinzu.

Demgegenüber bemängelte Linksfraktionsvize Barbara Höll, das Gesetz sei "ein Kniefall vor den Reichen" geworden. Selbst der Sachverständigenrat habe bemängelt, dass nur "Partikularinteressen" bedient würden. Da sei keinerlei sozialdemokratische Handschrift zu sehen.

Auch die Grünen beklagten einen "ungerechten" Kompromiss. Er könnte sogar verfassungswidrig sein, sagte Finanzexpertin Christine Scheel und erinnerte an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Dies habe gefordert, alle Vermögensarten nach gleichen Grundsätzen zu bewerten und Steuerfreiheit nur bei Gemeinwohlvorrang zu gewähren.

Der in der Koalition $(LC2875824:mühselig erreichte Kompromiss|_blank)$ sieht vor, dass die Steuer für Familienbetriebe vollständig entfällt, wenn diese zehn Jahre fortgeführt werden. Selbstgenutztes Wohneigentum soll nicht nur unter Ehepartnern, sondern auch in eingetragenen Lebenspartnerschaften steuerfrei vererbt werden. Dafür muss die Wohnung für die kommenden zehn Jahre selbst genutzt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Erbschaftsteuer 2006 für verfassungswidrig erklärt und der Politik bis Ende 2008 eine Neuregelung aufgetragen. Ohne eine Einigung drohte die Steuer zum Jahresende auszulaufen. Die den Ländern zustehende Steuer hat ein jährliches Aufkommen von mehr als vier Milliarden Euro.

ddp