Betriebliche Altervorsorge Das sollten Sie beachten

Bei Abschluss einer Direktversicherungs- oder Pensionskassenvertrags mit den Mitarbeitern ist unbedingt darauf zu achten, dass

Das sollten Sie beachten

  • dem Arbeitnehmer ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt wird,
  • die Abtretung oder Verpfändung ausgeschlossen ist,
  • die Überschüsse ausschließlich zur Verbesserung der Leistungen verwendet werden,
  • Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Betrieb das Recht haben, den Beitrag mit eigenen Beiträgen fortzusetzen.

dhz