Erbschaftsteuerreform FDP überlegt juristisches Vorgehen gegen Erbschaftsteuer

Die FDP schließt ein juristisches Vorgehen gegen den von der Großen Koalition gefundenen Kompromiss zur Erbschaftsteuer nicht aus.

FDP überlegt juristisches Vorgehen gegen Erbschaftsteuer

Der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle sagte im Deutschlandfunk, die Einigung von Union und SPD sei ein "ganz großer Fehler", der familien- und mittelstandsfeindlich sei und Arbeitsplätze kosten werde.

Deshalb behielten sich die Freien Demokraten ausdrücklich vor, nicht nur politisch, sondern "wenn es nicht ganz anders geht", auch juristisch dagegen vorzugehen, kündigte Westerwelle an. Es sei ganz augenscheinlich so, dass viele dieser Regelungen im Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform auch mit der Verfassung "mindestens in einem sehr ausgeprägten Spannungsverhältnis stehen".

Die Spitzen der Großen Koalition hatten sich in der vergangenen Woche auf eine gemeinsame Lösung im Streit über die Erbschaftssteuer verständigt. Demnach können Familienunternehmen komplett steuerfrei bleiben, wenn der Betrieb nach dem Erbfall zehn Jahre weitergeführt wird. Bei Wohneigentum ist eine unbegrenzte Steuerfreiheit bis zu 200 Quadratmetern Wohnfläche vorgesehen, wenn die Immobilie selbst für mindestens zehn Jahre genutzt wird.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Erbschaftsteuer 2006 für verfassungswidrig erklärt und der Politik bis Ende 2008 eine Neuregelung aufgetragen.

ddp