Die Temperaturen übersteigen dieser Tage kaum einmal die 10-Grad-Marke. Bei dieser Kälte heißt es: heizen. Aber Vorsicht: Überprüfen Sie Ihre Heizgewohnheiten. Einige Tipps zum Heizkostensparen und wann ein Vermieter die Heizung anschalten muss.

Richtig heizen und lüften
Schön kuschelig warm sollen Wohnung oder Haus sein, wenn es draußen kalt ist. Warm ist gut, aber Räume sollten nicht überhitzt werden. Denn das ist ungesund und kostet unnötig viel Energie. Beim Deutschen Mieterbund und der Berliner Senatsverwaltung finden sich folgende Temperatur-Empfehlungen:
- Wohnzimmer = 21o
- Ess- und Kinderzimmer = 20o
- Küche und Schlafzimmer = 18 o
- Badezimmer = 23 o
- Diele = 15 o
Im Wohnzimmer genügen also 20 bis 21 Grad Celsius. Nachts sollten Sie sogar auf zwölf bis 15 Grad herunterschalten. Außerdem: Rolläden runterlassen, damit verlieren Sie 20 Prozent weniger Energie. Wer zudem noch die Vorhänge zuzieht, reduziert den Wärmeverlust um zehn Prozent. Wichtig ist auch, gleichmäßig zu heizen: Nicht ein Zimmer über ein anderes Zimmer mitheizen, denn so schlägt sich die warme, feuchte Luft in dem ungeheizten Raum nieder.
Wohnen Sie in Miete, haben Sie bei Kälte an den Vermieter folgende Ansprüche: Es gibt zwar keine festen Regeln, wann Vermieter die Heizung anstellen müssen. Aber in der gängigen Rechtsprechung gilt: Die Zimmertemperatur muss mindestens 20 bis 22 Grad Celsius sein. Drohen die Temperaturen im Zimmer auf 16 Grad Celsius zu sinken (weil es draußen kalt wird), muss der Vermieter die Heizung anstellen.
Wie Sie Heizkosten sparen und den Heizenergieverbrauch Ihres Gebäudes überprüfen, erfahren Sie in den Energiesparratgabern der Deutschen Handwerks Zeitung online .
Heizenergie können Sie auch sparen, wenn Sie Außenwände, Keller und Dachboden dämmen und auf Fenster mit Wärmeschutzverglasung umsteigen. Auch die Energiebilanz Ihres Gebäudes können Sie in den Energiesparratgebern herausfinden.
Luftzirkulation ist wichtig
Neben dem richtigen Heizen ist auch regelmäßiges Lüften wichtig. Und das nicht nur, um frische Luft ins Zimmer zu lassen, sondern auch um Feuchtigkeit und Gerüche nach draußen zu bringen. Im Normalfall genügt es, alle zwei bis drei Stunden für vier bis sieben Minuten die Fenster weit zu öffnen. Die Fenster zu kippen ist aus Sicht des Energiesparens Unsinn. Denn dabei dauert es deutlich länger, bis sich die Luft austauscht.
Hohe Preisunterschiede bei Strom und Gas in deutschen Großstädten
Nach neuesten Berechnungen des Verbraucherportals toptarif.de sind die deutschen Haushalte unterschiedlich von den angekündigten Erhöhungen von Strom- und Gaspreisen betroffen. Die Preise in den 50 größten deutschen Städten um bis zu 28 Prozent auseinander. Für eine durchschnittliche Familie mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden Strom und 20.000 Kilowattstunden Gas bedeute dies einen Unterschied von fast 600 Euro bei den jährlichen Energiekosten.
Bei den jeweils günstigsten verfügbaren Angeboten der lokalen Grundversorger mit monatlicher Zahlungsweise müssen Verbraucher den Angaben zufolge in Duisburg (2.671 Euro), Leipzig (2.671 Euro) und Rostock (2.651 Euro) besonders tief in die Tasche greifen. Wesentlich preiswertere Angebote von ihren regionalen Versorgern erhielten Familien in München (2.079 Euro), Mainz (2.091 Euro) und Frankfurt am Main (2.136 Euro).
Insbesondere in den ostdeutschen Großstädten würden die Endkunden überdurchschnittlich stark zur Kasse gebeten. Unter Berücksichtigung der aktuellen und bekannten Preiserhöhungen zahlen sie im Durchschnitt knapp 100 Euro mehr pro Jahr für ihre Versorgung mit Energie.
pc/ddp