Die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale beruht auf vier Musterfällen. Zwei der Ausgangsverfahren gelangten vom Bundesfinanzhof (BFH) nach Karlsruhe, die beiden anderen von den Finanzgerichten Niedersachsens und des Saarlandes. Die vorlegenden Gerichte hielten jeweils die Abschaffung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Seit Januar 2007 können die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nicht mehr steuerlich abgesetzt werden. Lediglich Fahrtkosten ab dem 21. Entfernungskilometer können «wie Werbungskosten» mit 30 Cent pro Kilometer abgezogen werden.
Vier Musterfälle gelangten nach Karlsruhe
Fall 1: Zwei Eheleute aus dem baden-württembergischen Ravenstein mussten seit der Neuregelung erhebliche Einschnitte verkraften. Der als Bäckermeister berufstätige Ehemann muss nach Angaben seines Anwalts einfach 70 Kilometer zur Arbeit fahren. Bei seiner Frau betrage die Distanz 35 Kilometer. Zusammen sind dies hin und zurück 210 Kilometer täglich. Der Staat habe den Eheleuten die "Werbungskosten einfach wegdefiniert", betont Rechtsanwalt Norbert Hölscheidt. Nach der Klage vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg hat das Ehepaar den Rechtsweg unter Mitwirkung des Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ringes Deutschland über den BFH ausgeschöpft.
Fall 2: Ein Kläger aus Hannover fährt 75 Kilometer täglich zu seinem Arbeitsplatz. In dem betroffenen Telekommunikationssektor gibt es nach Angaben seines Anwalts Ralf Thesing nur wenig Alternativen. Auch seine Klage kam über den BFH nach Karlsruhe.
Fall 3: Zwei Berufspendler aus dem Saarland, die vor dem zuständigen Finanzgericht des Saarlandes klagten, wohnen 60 beziehungsweise 75 Kilometer entfernt von ihrem Betrieb. Ihr Anwalt Gerhard Geckle bezeichnete die bestehende Regelung zur Kilometerpauschale als "nicht hinnehmbaren Eingriff in die Grundrechte".
Fall 4: Im Ausgangsverfahren vor dem niedersächsischen Finanzgericht hatte ein Ehepaar geklagt. Der Ehemann fährt täglich 41 Kilometer zur Arbeit, seine Frau 54 Kilometer – und zwar in entgegengesetzter Richtung, wie dies auch die Eheleute aus Ravenstein tun. Sie könnten daher nicht einfach "an das Werktor ziehen", betonte Anwalt Reiner Odenthal. Das Ehepaar aus Niedersachsen und der Bäckermeister aus Ravenstein waren bei der Anhörung in Karlsruhe anwesend – bei der Verhandlung sprachen aber nur ihre Anwälte. Sämtliche Musterkläger hoffen letztlich jedoch, dass ihre Initiative zu einer Überarbeitung der Regelung zur Pendlerpauschale führt.
ddp