DHZ-Info Eine Steuernummer über den Tod hinaus

Die neue Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ist für die Einkommenssteuer vorgesehen. Jeder Steuerpflichtige erhält bis Jahresende eine Nummer, die ihn sein Leben lang begleitet. Laut Gesetz gilt die neue Steuernummer für "natürliche Personen", sie wird also ab Geburt verliehen. Bürger müssen die neue Nummer künftig bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen an die Finanzbehörden angeben.

Eine Steuernummer über den Tod hinaus

Die Steuer-ID besteht aus elf Ziffern. Aus der Zahlenkombination sollen keine Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen gezogen werden können. Bei den Finanzbehörden gespeichert werden Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständiges Finanzamt und Sterbetag. Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen gelöscht.

ddp