Föderalismuskommission II Struck und Oettinger wollen Schuldengrenze für Bund und Länder

Bund und Länder sollen sich nach dem Willen der Vorsitzenden der Föderalismuskommission II, Günther Oettinger (CDU) und Peter Struck (SPD), noch vor dem Bundestagswahlkampf 2009 auf eine neue Grundgesetz-Regelung zur Begrenzung der Neuverschuldung verständigen.

Struck und Oettinger wollen Schuldengrenze für Bund und Länder

In dem Eckpunktepapier der beiden Kommissionsvorsitzenden wird als Ziel genannt, dass die Haushalte über einen Mehrjahreszeitraum strukturell ausgeglichen sein sollen.

Darin schlagen SPD-Fraktionschef Struck und der baden-württembergische Ministerpräsident Oettinger zudem die Einrichtung eines von Bund und Ländern je zur Hälfte zu finanzierenden Fonds vor, der mit 1,0 bis 1,2 Milliarden Euro pro Jahr ausgestattet sein soll und aus dem Länder in finanziellen Notlagen wie Bremen und das Saarland "Zinsspitzenhilfen" erhalten können. Als "noch nicht entscheidungsreif" wird in dem Papier die Frage eines Einstiegs in die Tilgung der staatlichen Altschulden in Höhe von gut 1,5 Billionen Euro bezeichnet. Diese Frage solle "in einer mittelfristigen Perspektive erneut aufgerufen werden", heißt es in der Vorlage.

Schuldengrenze noch offen

Struck sagte, in der Kommission sei noch zu klären, "wo die Schuldengrenze sein soll". Hierzu gebe es keine Übereinstimmung zwischen ihm und Oettinger. Nach einem Vorschlag von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) soll die "strukturelle Verschuldungsmöglichkeit" auf 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) begrenzt werden. Die SPD-Fraktion will diese Grenze dagegen bei 0,75 Prozent des BIP ziehen, während die Unions-Fraktion mit 0,0 Prozent einen "Neuverschuldungsstopp" verlangt.

Oettinger sagte, er wolle eine "Einigung, bei der die Schuldenregel möglichst stringent sei und die Ausnahmen möglichst nicht missbraucht werden können". Darüber werde die Kommission auch auf ihrer nächsten Sitzung am Donnerstag beraten. Er halte eine Einigung für möglich.

Die geplanten "Zinsspitzenhilfen" für ärmere Länder sollen Struck zufolge an die Voraussetzung gebunden sein, dass diese auch eigene Anstrengungen zur Bewältigung ihrer Schuldenlast unternehmen. Oettinger sagte mit Blick auf die Finanzierung, es sei klar, dass die Gemeinschaft der Länder für die Ko-Finanzierung des Fonds sorgen müssten. Im Regelfall sollten dies die Länder gemeinsam tragen, die keine entsprechenden Zinshilfen benötigten.

Wie dies auf die einzelnen Länder verteilt werde, sei noch offen, fügte der CDU-Politiker hinzu. Es gebe hier Vorschläge, sich dabei an der Einwohnerzahl oder an der Steuerkraft zu orientieren. Er sei sicher, dass sich die Länder hierüber bis Oktober einigen. Struck betonte, auf keinen Fall bekämen alle Länder Mittel aus dem Fonds, während der Bund alleine einzahle.

Weitere Vorschläge der Kommissionsvorsitzenden betreffen unter anderem eine verbesserte Verwaltungszusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Zu klären sei auch noch die Frage, ob die Länder über die bestehenden Regelungen hinaus eine eigene Steuerautonomie erhalten sollen, erläuterte Struck. Die Einrichtung einer Bundessteuerverwaltung wird laut Oettinger nicht angestrebt.

Zur weiteren Konkretisierung der Vorschläge sollen nun vier Arbeitsgruppen eingerichtet werden. Jetzt beginne der "Endspurt" der Kommissionsarbeit, betonte der SPD-Fraktionschef. Oettinger und er seien "wild entschlossen, zu einem Ergebnis zu kommen". Im Oktober solle die Kommission dann eine Entscheidung treffen. Anschließend sollten Bundestag und Bundesrat über die Vorschläge beraten. Die notwendigen Verfassungsänderungen könnten dann im Frühjahr 2009 beschlossen werden.

Helmut Stoltenberg/ddp