Noch in diesem Sommer soll nach dem Willen der Koalition eine kundenfreundlichere Regelung für die umstrittenen Forderungsverkäufe von Immobilienkrediten in Kraft treten.
Kreditverkauf soll neu geregelt werden
Die Verkündung entsprechender Gesetzesmaßnahmen, auf die sich die Koalitionsfraktionen verständigt hätten, werde voraussichtlich "noch im Sommer" erfolgen, sagte CDU-Finanzexperte Leo Dautzenberg zu Dow Jones Newswires. Eine künftige "vorvertragliche Informationspflicht" sehe vor, dass die Banken den Kunden vor Vertragsabschluss darüber informieren müssten, ob der Kredit abtretbar sei, sagte Dautzenberg.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte ursprünglich alle Banken zur Bereitstellung veräußerbarer und nicht veräußerbarer Kredite verpflichten wollen. Dies war jedoch in den parlamentarischen Beratungen verworfen worden.
Nach der neuen Regelung muss die Bank den Kunden auch informieren, wenn der Kredit tatsächlich verkauft wird; tut sie dies nicht, kann Schadenersatz drohen. Zudem ist eine Bestimmung vorgesehen, die eine unberechtigte Vollstreckung von Grundschulden verhindern soll.
Dautzenberg sagte, neu sei auch eine Definition, wann ein Kredit als "notleidend" einzustufen sei. Hierfür muss der Darlehensnehmer laut dem CDU-Finanzpolitiker künftig mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten in Rückstand und gleichzeitig mit mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrags in Verzug sein.
Die Neuregelung zu den Kreditverkäufen, die ins Risikobegrenzungsgesetz eingefügt wird, soll nun in der kommenden Woche im Bundestags-Finanzausschuss abschließend beraten werden. Der Bundestag soll dann im Plenum noch vor der Sommerpause darüber abstimmen, also in der nächsten Woche.
ddp