In der Debatte über die Föderalismusreform II zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wendet sich die SPD-Bundestagsfraktion gegen eine zu eng gefasste Schuldenregel.
SPD-Fraktion gegen zu enge Schuldenregel
Man wolle mit der Schuldenregelung keine "politische Kastration" betreiben, sagte SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper mit Blick auf ein Positionspapier seiner Fraktion zu dem Reformvorhaben. Danach soll die "strukturelle Verschuldungsmöglichkeit" künftig auf 0,75 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) begrenzt werden, wobei 0,5 Prozent auf den Bund entfielen.
Der Vorschlag des Bundesfinanzministeriums, diese Verschuldungsmöglichkeit auf 0,5 Prozent des BIP - beziehungsweise 0,35 Prozent für den Bund – zu beschränken, erscheine zu eng, heißt es in dem von der SPD-Fraktion beschlossenen Papier. Dies hätte für den Bundeshaushalt 2008 zu einer entsprechenden Verschuldungsmöglichkeit von rund acht Milliarden Euro geführt, was ein Drittel des bisherigen Verschuldungsrahmens sei, wird in der Vorlage argumentiert.
Darin werden zudem "ausreichende konjunkturelle Defizitmöglichkeiten" angemahnt, "um auch in schwierigen Konjunktursituationen handlungsfähig zu bleiben". Andererseits soll es nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion verpflichtend sein, konjunkturelle Defizite "in guten Zeiten wieder zurückzuführen". Eine Ausnahmeregelung ist zudem für außergewöhnliche Ereignisse wie etwa Naturkatastrophen vorgesehen.
Als wünschenswert wird in dem Papier eine gemeinsame Schuldenregel von Bund und Ländern bezeichnet. Sollte dies nicht umsetzbar sein, müssten auf jeden Fall "gemeinsame Prinzipien" vereinbart werden.
In der Vorlage bekräftigt die SPD-Fraktion zudem die Forderung nach Einrichtung einer Bundessteuerverwaltung. Diese wäre "am besten geeignet, die föderalismusbedingten Defizite beim Steuervollzug nachhaltig zu beseitigen", und könne einer Studie zufolge Steuermehreinnahmen von mehr als elf Milliarden Euro für Bund, Ländern und Gemeinden erbringen.
ddp