Eine betriebliche Notfallplanung dient im Ernstfall der Existenzsicherung
Manfred Godek
Ein Blitz aus heiterem Himmel
Am Vorabend hatte man noch kräftig gefeiert. Die rund 30-köpfige Belegschaft der Möbel & Raum GmbH im fränkischen Schondra freute sich über die Fertigstellung der neuen Endmontagehalle. Am 1. März frühmorgens Schlug Orkan „Emma“ zu. Er fegte das 1.200 Quadratmeter große Hallendach komplett weg. Der auf individuellen Ladenbau spezialisierte Tischlereibetrieb hatte Glück im Unglück: Die Maschinen standen noch im Gebäude nebenan. „Nicht auszudenken, wie groß sonst der Schaden gewesen wäre“, resümiert Geschäftsführer Thomas Schuhmann.
Der 44-Jährige ist kein Einzelfall. Im Fernsehen lässt sich immer wieder verfolgen, wie Naturgewalten oder von Menschenhand ausgelöste Unglücke wie Blitze aus heiterem Himmel Verwüstungen anrichten. Eines Tages ist man womöglich nicht mehr Zuschauer, sondern selbst Betroffener. Doch nur die wenigsten denken daran, sich auf solche Notfälle einzurichten, beklagen Experten. Denn die Folgen können schwerwiegend sein.
Ein Feuer beispielsweise ist erst der Anfang einer langen Kette von Folgeschäden. Womöglich muss der Betrieb vorübergehend stillgelegt werden. Bis Anlagen, Maschinen und Geräte wieder einsatzbereit sind, vergeht unter Umständen viel Zeit. Vereinbarte Termine oder Lieferzeiten können nicht eingehalten werden; es drohen Konventionalstrafen. Selbst langjährige Auftraggeber wechseln zur Konkurrenz. Wenn der Rechner zerstört wurde, sind Kunden-, Lieferanten und Kalkulationsdaten womöglich unwiederbringlich verloren?
Viele verlassen sich allein auf ihren Versicherungsschutz. Eine Police gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden deckt aber nicht die laufenden Kosten wie Gehälter und Mieten. Auch auf den Kosten für die Anmietung von Ersatzmaschinen bleibt das Unternehmen sitzen – vom entgangenen Umsatz ganz zu schweigen. Solche Risiken übernimmt nur eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese tritt allerdings nur ein, wenn auch das Ursprungsrisiko – etwa Hochwasser – versichert war.
Business-Continuity-Plan
Keine Police gibt es dagegen für Langzeitfolgen wie die Verschlechterung des Geschäfts. Ein Plan, der genau festlegt, was konkret zu tun ist, um einen Notfall zu vermeiden oder seine Folgen zu mildern, wird auch als „Business-Continuity-Plan“ bezeichnet. Der Betrieb soll möglichst ohne Unterbrechung weiterhin funktionieren. Denn wer erst im Fall eines Falles darüber nachdenkt, reagiert in der Hektik womöglich falsch. Unternehmer, die sich dagegen regelmäßig in aller Ruhe mit ihren Risiken beschäftigen, halten auch die Sicherheitsmaßnahmen auf dem neuesten Stand.
„Die Vorgehensweise ist immer gleich“, erläutert Matthias Rosenberg, Leiter des Business-Continuity-Instituts (BCI) in Hamburg. Zunächst müsse festgestellt werden, welche Risiken für ein Unternehmen von Bedeutung seien. Im nächsten Schritt gelte es, diese Risiken anhand ihrer möglichen Schadenswirkung zu bewerten. Kriterium seien die Wiederherstellungskosten und der Aufwand für die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes. Aktuell ist das Szenario einer Grippeepidemie. Der Ausfalltag eines Mitarbeiters kostet rund 400 Euro, der Einsatz antiviraler Medikamente dagegen rund 34 Euro pro Person. Die Bevorratung gilt inzwischen als wichtiger Bestandteil der Planung.
Wichtig ist, dass ganz konkret festgelegt wird, was im Notfall zu tun ist. Beispiel:
Ein Unwetter kommt über Nacht, der Betrieb läuft voll Wasser. Welche Mitarbeiter müssen alarmiert werden, damit Werkzeuge und Maschinen schnell in Sicherheit gebracht werden können?
Nach einem Feuer in der Werkstatt oder einem schweren Dachschaden stellt sich die Frage nach Ausweichräumen, in denen kurzfristig weitergearbeitet werden kann? „Gibt’s nicht“, darf keine Option sein, warnen die Experten.