Wenn eine Gehaltserhöhung nur die Inflation ausgleicht und die Einkommensteuersätze nicht der Inflationsrate angepasst werden, steigt die reale Steuerlast. Dieses Phänomen wird Kalte Progression genannt.
Was ist die kalte Progression?
Durch den progressiven Einkommenstarif in Deutschland wird für jeden über dem Grundfreibetrag verdienten Euro ein höherer Steuersatz fällig. Da das deutsche Steuersystem dabei die Inflation nicht berücksichtigt, sinkt in diesem Fall das reale Einkommen und damit die Kaufkraft der Steuerzahler.
Die Inflation bewirkt den Anstieg der Verbraucherpreise. Die von den Tarifpartnern vereinbarten Erhöhungen des nominalen Einkommens gleichen diesen Anstieg regelmäßig aus. Inflationsbereinigt bedeutet der Ausgleich allerdings kein höheres reales Einkommen. Die Kaufkraft steigt also nicht, wenn die Lohnsteigerung nur der Inflation entspricht. Weil der Einkommenssteuertarif in Deutschland nach dem nominalen Einkommen berechnet wird und progressiv verläuft, also mit höherem Einkommen steigt, steigt in diesem Fall trotz unveränderten Realeinkommens der Durchschnittsteuersatz und damit die Steuerbelastung.
Kritiker sehen die kalte Progression als versteckte Steuererhöhung und fordern eine automatische und regelmäßige Anpassung der Einkommenssteuertarife an die Kaufkraftentwicklung. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind niedrige Einkommen deutlich weniger von der kalten Progression betroffen als höhere. Die Steuermehrbelastung entfällt den Angaben nach zu 13,5 Prozent auf die unteren 50 Prozent der Steuerpflichtigen und zu 86,5 Prozent auf die oberen 50 Prozent.
ddp