Altersvorsorge Nicht ganz einfach, aber lukrativ: die betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge wird zu einem immer wichtigeren Baustein bei der privaten Vorsorge. Denn die gesetzliche Rente sinkt, und die private Vorsorge über Fonds und Aktien bringt häufig keine Steuervorteile, die das Sparen erleichtern. Anders die betriebliche Altersvorsorge.

Nicht ganz einfach, aber lukrativ: die betriebliche Altersvorsorge

Zum einen genießt sie eine Steuerfreistellung: Beiträge zu Betriebsrenten als Direktzusage oder aus einer Unterstützungskasse bleiben grundsätzlich während der Sparphase steuerfrei. Direktversicherungen (seit 2005), Pensionskasse und Pensionsfonds genießen ein Steuerprivileg: Die Beiträge sind nämlich bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2008 sind das 2.544 Euro) steuerfrei und werden darüber hinaus bis zu weiteren 1.800 Euro steuerfrei gestellt.

Außerdem profitiert die betriebliche Altersvorsorge von einer Sozialversicherungsfreiheit: Bei Betriebsrenten gilt das erneut unbegrenzt, für alle anderen Durchführungswege sind 2.544 Euro sozialversicherungsfrei. Statt des Steuerprivilegs können Arbeitnehmer auch die Option wahrnehmen, bei der betrieblichen Altersvorsorge die Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen. Die Beiträge werden dann aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen gezahlt, und die Sparer haben Anspruch auf die entsprechende Zulage sowie auf den Sonderausgabenabzug. In diesem Fall wird also die betriebliche Altersvorsorge mit der Riester-Förderung kombiniert.

Die Steuerförderung von heute holt sich der Staat im Alter natürlich zurück. Alle Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge müssen grundsätzlich versteuert werden. Betriebsrenten werden im Alter als "Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit" behandelt und müssen voll versteuert werden. Abziehbar sind lediglich ein Pauschalbetrag von 102 Euro, der Versorgungsfreibetrag sowie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag. Beide betrugen 2005 nach der Rentenreform zusammen maximal 3.900 Euro, werden jedoch bis 2.040 für jeden neuen Rentnerjahrgang sukzessive abgeschmolzen. Für eine Rente aus einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder der Direktversicherung gilt: Die Renten müssen immer als "sonstige Einkünfte" versteuert werden, wenn die Beiträge steuerfrei gestellt worden waren oder die Rente durch das Riester-Modell gefördert wurde. Außerdem kommen Vorsorgesparer mit diesen Modellen auch in den Genuss der Steuerminderung durch den Versorgungsfreibetrag sowie den Zuschlag zum bereits erwähnten Versorgungsfreibetrag.

Andererseits sollte die Steuerbelastung im Alter kein Grund sein, sich gegen die betriebliche Altersvorsorge auszusprechen. Denn die Steuerbelastung im Alter ist in der Regel nicht besonders hoch. Der Grund: Zusätzlich zu dem steuerfreien Existenzminimum von rund 15.000 Euro für Verheiratete kommt noch der Abzugsbetrag für die Vorsorgeaufwendungen. Ist der ausgeschöpft, bleiben insgesamt über 18.000 Euro steuerfrei. Damit können im Jahr 2030 rund 20.000 Euro gesetzliche Rente steuerfrei vereinnahmt werden. Wenn jetzt noch einer der beiden Ruheständler 6.000 Euro Betriebsrente im Jahr zu den 20.000 Euro gesetzliche Rente bekommt, werden darauf gerade einmal bis zu 300 Euro Steuern fällig. Im Gegensatz dazu kann die betriebliche Altersvorsorge jetzt jedes Jahr bis zu 2.300 Euro Steuern und Sozialabgaben sparen.

Oliver Mest/ddp