Bundesfinanzministerium Steinbrück verstärkt die Jagd auf Steuersünder

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück macht sich auf die Jagd nach Steuersündern: Steuerstraftaten sollen künftig erst nach zehn statt wie bisher nach fünf Jahren verjähren, sieht der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 vor.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück will die Jags auf Steuersünder intensivieren. Foto: ddp

Steinbrück verstärkt die Jagd auf Steuersünder

Danach soll die Verjährung auch dadurch unterbrochen werden, "dass dem Beschuldigten die Einleitung des Bußgeldverfahrens bekanntgegeben oder diese Bekanntgabe angeordnet wird". Das Bundeskabinett soll sich den Angaben des Bundesfinanzministeriums zufolge nach der gegenwärtigen Zeitplanung am 4. Juni mit dem Gesetzentwurf befassen.

Wie die "Rheinische Post" unter Berufung auf den Referentenentwurf berichtete, soll es auch für Anleger von sogenannten REITs, ausländischen, börsennotierten Immobilienaktiengesellschaften, Änderungen geben. Das Finanzministerium wolle ab 2009 die Steuerlast der Anleger mit der Anrechnungsmethode errechnen. Bisher galt die Freistellungsmethode. Mit der Anrechnungsmethode wird die vom Ausland erhobene Steuer wie eine Vorauszahlung auf die Steuerzahlung in Deutschland angerechnet. Im bisher geltenden Recht entgingen dem Fiskus Millionenbeträge.

Weitere Änderungen sähen eine höhere steuerliche Förderung der Gesundheitsvorsorge sowie eine Einschränkung bei der Abzugsfähigkeit von Schulgeld vor.

ddp