Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode mehrere Änderungen bei der Rente beschlossen, darunter die Anhebung des Renteneintrittsalters. Die wichtigesten Entscheidungen.
Die wichtigsten Rentenentscheidungen der Großen Koalition
- Rente mit 67: Das Renteneintrittsalter soll von 2012 an schrittweise auf 67 Jahre steigen. Der Prozess dauert bis 2029. Betroffen sind Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren wurden. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann erst mit 67 Jahren abschlagfrei in Rente gehen. Allerdings sollen Arbeitnehmer auch künftig ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen können, wenn sie 45 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.
- Beitragssatz: Der Rentenbeitragssatz stieg ab 2007 von 19,5 auf 19,9 Prozent. Damit sollte die Rücklage so erhöht werden, dass dieser Satz auch in den Folgejahren gehalten werden kann. 2012 sollen die Beiträge wieder auf 19,5 Prozent sinken. 2013 soll der Satz bei 19,1 Prozent liegen.
- Betriebsrente: Die betriebliche Altersversorgung wurde gestärkt, indem die Finanzierung der Insolvenzsicherung von Betriebsrenten über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) auf eine vollständige Kapitaldeckung umgestellt wurde. Der PSVaG zahlt bei Insolvenz eines Arbeitgebers die Betriebsrenten an die Versorgungsberechtigten. Dafür erhebt er Beiträge bei den Mitgliedsarbeitgebern. Ferner wurde die Pflicht zur Aufbewahrung von Lohnunterlagen aus der DDR bis Ende 2011 verlängert.
ddp