Das Bundesfinanzministerium rechnet aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen mittelfristig mit "massiven Auswirkungen" auf die Steuereinnahmen.
Gerichtsurteile verursachen Milliardenausfälle
Ministeriumssprecher Torsten Albig sprach von absehbaren "nennenswerten Milliardenausfällen" für den Gesamthaushalt. Bund, Länder und Gemeinden würden sich auf "spürbare Steuerausfälle" einstellen müssen.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 2008. Demnach müssen spätestens ab 1. Januar 2010 die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung besser steuerlich absetzbar sein müssen als heute.
Nach Berechnungen des Tübinger Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) im Auftrag des "Handelsblatts" beträgt das neue Haushaltsloch mindestens neun Milliarden Euro. Das Finanzministerium sei noch mit den Berechnungen beschäftigt. Albig betonte aber, die Herausforderung für den Bund, 2011 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, werde mit dem Urteil "nicht leichter". Welche Auswirkungen die Entscheidung auf diese Zielsetzung habe, werde man sehen. Die nächste Steuerschätzung im Mai werde davon aber nicht beeinflusst. Die Schätzer würden nur geltendes Recht berücksichtigen.
Die FDP forderte Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) auf, am Mittwoch vor dem Haushaltsausschuss darzulegen, wie die Regierung das Urteil umzusetzen gedenke. Die FDP-Abgeordnete Ulrike Flach betonte, der Minister müsse darlegen, wie er in der mittelfristigen Finanzplanung die zu erwartenden Haushaltslöcher schließen wolle.
ddp