DHZ-Info Abgeltungssteuer gilt ab Januar 2009

Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne werden ab 1. Januar 2009 pauschal mit 25 Prozent besteuert. Die im Zuge der Unternehmensteuerreform beschlossene Abgeltungssteuer wird direkt von den zuständigen Kreditinstituten einbehalten und an den Staat abgeführt.

Abgeltungssteuer gilt ab Januar 2009

Damit wird – wie in solchen Fällen international bereits üblich – die Anonymität des Steuererbringers gewahrt. In der Steuererklärung müssen diese Kapitalerträge nicht mehr aufgeführt werden. Nachteile durch die Neuregelung befürchten insbesondere Aktionäre und Besitzer von Fondsanteilen. So werden durch den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens Dividenden künftig voll besteuert. Bislang gilt eine halbe Bemessungsgrundlage.

Auch die Haltedauer spielt bei Kursgewinnen künftig keine Rolle mehr. Bislang blieben Gewinne steuerfrei, wenn sie länger als ein Jahr gehalten wurden. Kritiker warnen davor, dass die neue Regelung zu einer verstärkten Steuerflucht führen könnte.

ddp