Wenn das Ruhekissen fehlt

Das Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung entfällt. Die Alternativen werden in jedem Fall teurer

Von Elke Pohl

Wer als Selbstständiger ausfällt, braucht jetzt auch in der gesetztlichen Krankenversicherung eine zusätzliche finanzielle Absicherung. Foto: DAK/Schläger - © DAK

Wenn das Ruhekissen fehlt

Wer als Selbstständiger freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, hat bisher meist ab der siebten Krankheitswoche Krankengeld bezogen. Diese Leistung entfällt ab dem 1. Januar 2009 ersatzlos.

Bisher gibt es für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Selbstständige die Möglichkeit, sich gegen das Risiko einer längeren Krankheit in Form eines Krankengeldes abzusichern. Zwar ist das oft nur bis 45 oder 55 Jahre möglich und manche Kassen schließen diese Leistung per Satzung ganz aus. In dem Fall zahlt der Versicherte nur den ermäßigten Beitragssatz, der zumeist 0,5 Prozent unter dem Normalsatz liegt. Soll die Kasse ab der siebten Krankheitswoche ein Krankengeld zahlen, verlangt sie – wie von Arbeitnehmern – den normalen Satz.

Kassen sehen
kein Informationsgebot

Einige Kassen bieten Selbstständigen schon ab der vierten Woche Krankengeld an, wofür dann allerdings ein erhöhter Beitragssatz – bis zu fünf Prozent über dem Normalsatz – fällig wird. Je höher das vereinbarte Krankengeld – 70 Prozent des Einkommens innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind üblich – und je geringer die Karenzzeit, umso teurer ist der Tarif.

Diese Regelungen gibt es ab Anfang 2009 nicht mehr; sie wurden im „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ schlichtweg gestrichen. Die Kunden wurden darüber nicht oder kaum in Kenntnis gesetzt. Grund: Es gibt kein Informationsgebot. Das kann für viele Millionen Selbstständige ein böses Erwachen geben, da gerade in kleinen Unternehmen eine längere Krankheit des Chefs ohnehin große Probleme mit sich bringt. Ist dann auch noch die private Lebenshaltung gefährdet, weil kein Krankengeld gezahlt wird, schliddert er schnell in ein finanzielles Desaster.

Was ist jetzt zu tun? Auf jeden Fall sollte schnell eine Entscheidung getroffen werden. Es gibt im Prinzip drei Möglichkeiten. Zum einen bietet die GKV einen Krankengeld-Wahltarif an. Dazu sind die Kassen laut Gesetz verpflichtet; auch diejenigen, die bisher den Anspruch auf Tagegeld ganz ausgeschlossen haben. Der Haken an der Sache: Der Versicherte bindet sich in dem Fall für drei Jahre an seine Krankenkasse. In der Zeit müssen eventuell fällige Zusatzbeiträge ebenso hingenommen werden wie Leistungskürzungen. Normalerweise kann bei einer Beitragserhöhung außerordentlich gekündigt werden. Auch ein Wechsel in eine Privatversicherung ist in dieser Zeit nicht möglich, da die Bindungsfrist nicht nur für einen Wechsel innerhalb der GKV gilt, sondern auch aus dem gesetzlichen System heraus. Zumindest sind die GKV-Spitzenverbände dieser Meinung, während der PKV-Verband eine andere Auffassung vertritt.

Freiwillig Versicherte
zahlen mehr

Ein anderes Problem ist, dass es bislang keine Daten über Kosten und Umfang des Wahltarifs gibt. Jede Krankenkasse entscheidet selbstständig über den Wahltarif. Günstig ist nur, dass das Limit von 70 Prozent des Einkommens ab 2009 entfällt. Zudem schwebt die Gefahr über den Versicherten, dass sich der Tarif nicht durch erzielte Beitragseinnahmen trägt. In dem Falle besteht die Möglichkeit, den Tarif ganz zu schließen und der Versicherte stünde wieder ohne Krankengeldschutz da. Und noch etwas sollte bedacht werden: Da ab 2009 alle Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz von voraussichtlich deutlich über 15 Prozent haben werden und wahrscheinlich auch die Beitragsbemessungsgrenze um 100 Euro auf dann 3.700 Euro angehoben wird, zahlt ein freiwillig Versicherter mit einem Einkommen über der Bemessungsgrenze deutlich mehr als jetzt – ohne Krankengeld zu bekommen.

Eine mögliche Alternative ist eine private Krankentagegeld-Versicherung. Die Höhe des Tagegeldes wird bei Vertragsschluss mit einer privaten Krankenversicherung vereinbart; auch, ab welchem Tag der Krankheit gezahlt wird. Je kürzer die Karenzzeit und je höher der Tagessatz, desto teurer ist der Tarif. Daher sollte genau überlegt werden, wie lange man im Krankheitsfall auch ohne Geld von der Versicherung überlebt und wie hoch der Betrag sein muss, um die wichtigsten Kosten zu decken.

Alternative
Kranken-Vollversicherung

Schließlich kann als dritte Möglichkeit geprüft werden, ob ganz in die private Kranken-Vollversicherung gewechselt werden sollte. Allerdings ist dies nur in jungen, gesunden Jahren zu empfehlen, weil die Tarife nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand kalkuliert sind. Zudem entfällt die kostenlose Familienversicherung, da sich in der Privatversicherung jede Person selbst versichern muss. Vorteil ist, dass man sich den Leistungsumfang selbst aussuchen kann.