Kfz-Versicherung: Ob Flotten- oder Einzelvertrag hängt von vielen Faktoren ab
Keine einfache Lösung
Wer in seinem Betrieb mit mehreren Fahrzeugen arbeitet, ist unter Umständen mit einer Flottenversicherung gut bedient. Die Beiträge können günstiger als bei Einzelverträgen sein.
Alle Fahrzeuge – ein Beitrag
In Handwerksbetrieben ist es nicht unüblich, dass mehrere Fahrzeuge unterschiedlichster Art betrieblich genutzt werden. Dazu können Pkw, Transporter, Anhänger oder auch selbstfahrende und zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen gehören. Für den Inhaber liegt dann der Gedanke nahe, alle Fahrzeuge zusammen – als so genannte Flotte – bei einer Versicherungsgesellschaft zu versichern. Es gibt dann nur einen Vertrag, eine Beitragssumme und wenig Arbeit bei der Verwaltung.
Grundsätzlich gilt: Als Flotte zählen für Versicherer Fuhrparks ab einer bestimmten Größe. Ob bereits drei Fahrzeuge als Flotte versichert werden können oder erst zehn, hängt vom Versicherer ab. Bei der AXA etwa sind die Grenzen mindestens sechs Fahrzeuge und 5.000 Euro Jahresnettobeitrag, wie Pressesprecherin Sabine Friedrich betont. Das Grundprinzip der Flotten- oder Fuhrparkversicherung besteht darin, dass alle Fahrzeugtypen unabhängig zum Beispiel von der Motorleistung zu einem einheitlichen Beitragssatz meist in der Kfz-Haftpflicht sowie in der Kaskoversicherung versichert werden. „Grundsätzlich sind die meisten Fahrzeuge versicherbar. Kräne versichern wir nach individueller Prüfung“, so Friedrich. Wichtig für die Beitragsberechnung sind unter anderem nur die Zahl der Fahrzeuge, ihre Nutzungsart und – entscheidend – die Schadensquote der gesamten Flotte. Diese ergibt eine so genannte Verlaufsrabattstaffel. Einzelne Schadensfreiheitsrabatte spielen dagegen keine Rolle. Neu hinzu kommende Fahrzeuge werden zu dem aktuell geltenden Rabatt der Flotte eingestuft.
Bei kleinem Fuhrpark besser Einzelversicherungen
Darin zeigt sich aber auch schon ein Nachteil der Flottenversicherung: Verursacht ein Fahrzeug einen Schaden, wird die gesamte Flotte hoch gestuft. „Hat das Unternehmen zum Beispiel Fahrzeuge mit Altverträgen zur Verfügung, die niedrige Schadensfreiheitsklassen aufweisen, ist das oft die bessere Variante, da jedes Kfz individuell eingestuft werden kann“, weiß Antje Schultz vom Maklerbüro Barz und Bachmann aus Strausberg bei Berlin. Zudem können Angestellte ihren privaten Rabatt in die Firma einbringen, wodurch Vorteile für alle Beteiligten entstehen können. „Ist der Fuhrpark klein, hat man mit Einzelverträgen auch den besseren Überblick.“ Bei der Flottenversicherung gibt es dagegen eine einzige Jahresabrechnung, aus der kaum ersichtlich ist, wie der Gesamtbeitrag zustande kommt.
Der Preis ist nicht alles
Bei Neugründungen kann eine Fuhrparkversicherung dagegen sinnvoll sein. Allerdings sollten dann schon um die zehn Fahrzeuge ohne Vorversicherung zum Betriebsvermögen zählen. Auch über das Privatfahrzeug, etwa des Geschäftsführers, kann verhandelt werden. „Dann genießt das Fahrzeug den gleichen Schutz wie alle anderen der Flotte“, erklärt die AXA-Sprecherin.
Beim Abschluss einer Versicherung sollte nicht nur auf den Preis geachtet werden, mahnt Antje Schultz. Einen Tipp, welches Unternehmen mit welchem Tarif für Handwerker der günstigste ist, kann sie daher nicht geben. „Es hängt einfach von zu vielen Umständen ab, etwa ob ein Innungsrabatt gegeben wird. Aber auch auf die Schadensregulierungspraxis des Unternehmens sollte geachtet werden.“