Bundesfinanzhof Pendlerpauschale auf dem Prüfstand

Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Regelung zur Pendlerpauschale steht kurz bevor. Der Bundesfinanzhof kündigt an, noch im Januar sein Urteil über die Neuregelung zu fällen. Geklagt hatte ein Bäckermeister.

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Pendlerpauschale auf dem Prüfstand

"In den nächsten zwei Wochen wird es einen Beschluss geben", sagte Richter Hans-Joachim Kanzler in einer mündlichen Verhandlung zu zwei Klagen gegen die Regelung. Dem Urteil wird Signalwirkung beigemessen.

Seit Anfang 2007 können Pendler Fahrtkosten auf dem Weg zur Arbeit nur noch ab dem 21. Kilometer steuerlich absetzen. Das ganze für 30 Cent pro Kilometer. Diese Regelung betrifft Millionen von Pendler. Durch die Änderungen spart der Staat geschätzte 2,5 Milliarden Euro pro Jahr. Nur Behinderte können weiter ab dem ersten Kilometer die alten Ansprüche geltend machen.

Das Gericht stellte nach Angaben eines Kläger-Anwalts zahlreiche kritische Fragen. Laut Bundesfinanzministerium könne daraus aber keine Vorentscheidung abgeleitet werden. Die Neuregelung sei Sache des Gesetzgebers, der Millionen Einzelfälle bewerten müsse.

In einem der konkreten Fälle fährt ein baden-württembergischer Bäckermeister täglich 70 Kilometer bis zu seinem Betrieb und wieder zurück. Dafür hat er das vollständige Kilometergeld beantragt, das Finanzamt erkennt aber nur 50 Kilometer an. Dagegen hatte er geklagt.

pc