Seit Jahresbeginn ist die Reform der Unternehmensteuern in Kraft und schon gibt es Streit zwischen Wirtschaft und Finanzverwaltung. Besonders Handwerksbetriebe sind betroffen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks fordert Nachbesserungen.
Unternehmensteuerreform bringt Nachteile für Betriebe
Bei dem Streit geht es um die Neuregelung der Gewerbesteuer. Die Auslegung kann offenbar unterschiedlich interpretiert werden. "Hier muss deutlich nachgebessert werden", sagte ZDH-Steuerexperte Matthias Lefarth der Financial Times Deutschland (FTD). Laut einem Bericht der Zeitung pochen die Finanzbeamten von Bund und Ländern auf der Auslegung des Gesetzes, aus der deutlich mehr Steuereinnahmen resultieren würden.
Der Streitpunkt liegt darin, in welcher Höhe Leasingraten, Mieten und Zinsen in die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer einfließen sollen. Durch die Unternehmensteuerreform wird der so genannte Finanzierungsanteil der drei genannten Größen zu einem Viertel der Besteuerung unterworfen, und zwar mit 100 Prozent der Zinsen, 65 Prozent der Mieten und 20 Prozent der Leasinggebühren. Außerdem wurde ein Freibetrag von 100.000 Euro eingeführt.
Die Wirtschaft geht laut FTD davon aus, dass der Freibetrag auf die Bemessungsgrundlage angerechnet wird. Das wäre beispielsweise auf ein Viertel der Mieten. Die Finanzverwaltung setzt den Betrag dagegen auf die gesamten 65 Prozent an.
Worin liegt der Unterschied? Den rechnet Lefarth in der Financial Times Deutschland mit folgendem Beispiel vor: "Ein Unternehmen zahlt 400.000 Euro Zinsen pro Jahr. Ein Viertel davon sind 100.000 Euro. Wird der Freibetrag darauf angewandt, beträgt die steuerliche Hinzurechnung null. Wird der Freibetrag dagegen schon von den 400.000 Euro abgezogen, bleiben 300.000 Euro. Ein Viertel davon sind 75.000 Euro, die der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer hinzugerechnet werden." "Für das Unternehmen bedeutet das eine deutlich höhere Belastung", kommentierte der Steuerexperte des Handwerks der FTD.
pc