Die mittlere Generation der heute 46- bis 50-Jährigen wird das Alterseinkommen trotz privater Vorsorge im Vergleich zur Generation der Älteren nur schwer halten können. Von Karin Birk, Würzburg
Riesterente kann Absinken des Rentenniveaus nur teilweise ausgleichen
"Bei einer schlechten Arbeitsmarktlage und einer mäßigen Verzinsung bei Riester wird man die Senkung des Rentenniveaus nicht ausgleichen können", sagte der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund in Würzburg, Herbert Rische. Dies gelte selbst dann, wenn die ganze Altersgruppe einen Riestervertrag abgeschlossen hätte.
Dies zeigten Modellrechnungen der Studie "Altersvorsorge in Deutschland 2005" (AVID), die die Deutsche Rentenversicherung Bund und das Bundesarbeitsministerium in Auftrag gegeben und die die Jahrgänge 1942 bis 1961 genauer untersucht hatten. Ein Ausgleich der Senkung des Rentenniveaus werde den heute 46- bis 50-Jährigen nur dann gelingen, wenn man eine bessere Arbeitsmarktlage und statt einer Riesterverzinsung von 2,75 Prozent eine von fünf Prozent unterstelle.
Risiken für Altersarmut schon heute sichtbar
Deutliche Einbußen beim Alterseinkommen müssten auch diejenigen hinnehmen, die über keine private oder betriebliche Altersvorsorge verfügten oder während ihres Erwerbslebens teilweise arbeitslos oder selbstständig waren und in dieser Zeit nur sehr wenig und gar nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hätten. "Hier lassen sich schon heute Risiken für Altersarmut sehen", warnte auch Annelie Buntenbach, die als Gewerkschafterin die Arbeitnehmerseite im Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund vertritt.
Rentenversicherung sollte zur Pflicht werden
Angesichts veränderter Erwerbsbiographien unterstrich Rische seine Forderung, eine gesetzliche Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen zur Pflicht zu machen, so lange sie nicht in eine vergleichbare berufsständische Versicherungen einzahlten. Von einer obligatorischen Riesterrente riet er ab. Dann werde nur "der Finanzminister die Subventionen herunterfahren", befürchtet er.
Wie in der Studie weiter deutlich wurde, liegen in den alten Bundesländern die durchschnittlichen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bei den jüngsten der untersuchten Altersjahrgänge, also der Jahrgänge von 1957 bis 1961, bei den Männern ungefähr auf dem Niveau der ältesten untersuchten Geburtsjahrgänge. Bei den Frauen liege er wegen steigender Erwerbstätigkeit sogar deutlich höher.
Anders sieht es dagegen in den neuen Bundesländern aus: Hier haben die Anwartschaften für die gesetzliche Rente bei den jüngeren Frauen und Männer nicht zuletzt wegen höherer Arbeitslosigkeit deutlich abgenommen.