Rürup-Rente

Rürup-Rente

Vorteile

- steuerliche Förderung

- keine Anrechnung auf Hartz IV

- Schutz vor Pfändung: komplett in der Ansparphase, in der Rentenphase nur bis zur Pfändungsgrenze

Nachteile

- kein Kapitalwahlrecht in der Rentenphase (nur Monatsrenten möglich)

- Verträge können nicht beliehen, übertragen oder verschenkt werden

- Verträge sind nicht vererbbar (Einschluss einer Hinterbliebenenvorsorge oder Beitragsrückgewähr möglich)

- Beitragsfreistellung oft erst bei Erreichen einer Mindestrente