Rürup-Rente
Vorteile
- steuerliche Förderung
- keine Anrechnung auf Hartz IV
- Schutz vor Pfändung: komplett in der Ansparphase, in der Rentenphase nur bis zur Pfändungsgrenze
Nachteile
- kein Kapitalwahlrecht in der Rentenphase (nur Monatsrenten möglich)
- Verträge können nicht beliehen, übertragen oder verschenkt werden
- Verträge sind nicht vererbbar (Einschluss einer Hinterbliebenenvorsorge oder Beitragsrückgewähr möglich)
- Beitragsfreistellung oft erst bei Erreichen einer Mindestrente