Die meisten unfallfreien Autofahrer müssen für ihre Kfz-Haftpflichtversicherung 2015 nicht mit höheren Prämien rechnen. 14 Prozent der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge werden allerdings in eine höhere Typklasse eingestuft. Für ihre Halter steigen die Beiträge.

Für 74 Prozent der deutschen Autofahrer ändert sich aber die Typklasse nicht, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt. 14 Prozent werden hochgestuft, 12 Prozent heruntergestuft. Halter eines hochgestuften Wagens zahlen in der Regel mehr. Die Einordnung in eine niedrigere Typklasse bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass der Versicherungsbeitrag sinkt.
Zu den "Gewinnern" gehören Besitzer einer Diesel-Variante des Golf VII, die um immerhin drei Klassen niedriger eingestuft wird. Dagegen geht es für den Toyota GT 86 und den Renault Captur mit 66-kW-Benzinmotor gleich um vier Klassen nach oben. Die meisten Fahrzeuge mit neuer Typklasse werden aber höchstens um eine Klasse umgestuft.
Was bewirkt die Typklasse?
Je niedriger die Einstufung in der Typklasse, desto günstiger wirkt sich dies auf den Versicherungsbeitrag aus. Zur Berechnung der Typklassen werden die Fahrzeugschäden und die dadurch verursachten Reparaturkosten der letzten drei Jahre betrachtet. Wurden mit einem Fahrzeugtyp vergleichsweise weniger Schäden gemeldet und entschädigt, wird das Modell in eine niedrigere Typklasse eingestuft. Umgekehrt funktioniert es genauso. In welche Typklasse Ihr Auto eingestuft ist, können Sie im Service-Center der Autoversicherer erfahren.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird in erster Linie von der Fahrzeugart und der Fahrweise der Nutzer beeinflusst. In der Kaskoversicherung werden hingegen neben Verkehrsunfällen auch Autodiebstähle, Fahrzeugbrände, Glasschäden oder Schäden durch Naturgefahren bei der Einstufung in die Typklasse berücksichtigt. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es 16 Typklassen (10-25), in der Vollkaskoversicherung 25 (10-34) und in der Teilkasko 24 (10-33).
Die Typklasseneinstufung ist für die Kfz-Versicherer unverbindlich. Sie kann ab sofort für neue und bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden, teilt der GDV mit. In der Regel sei das der 1. Januar 2015. dpa/ste
Einfluss auf die Versicherungsbeträge haben allerdings auch die Regionalklassen.Was sich hierbei ändert, lesen Sie hier. >>>