Im Herbst wird’s gefährlich Wildunfall: Was dann zu tun ist

Die Zahl der Wildunfälle steigt seit Jahren. Zwischen April 2012 bis März 2013 gab es laut Deutschem Jagdverband mehr als 230.000 Unfälle durch Wildwechsel. Nicht immer zahlt dann die Kfz-Versicherung.

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Vor allem die Zahl der Unfälle mit Schwarzwild – also Wildschweinen – ist deutlich gestiegen, zuletzt um ein Drittel gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Besonders betroffen seien die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg.

"Im Herbst sind Rot- und Schwarzwild besonders aktiv", sagt Karsten Peiffer, Forstamtsleiter im niedersächsischen Clausthal. Er rät den Autofahrern deshalb vor allem nachts zur Vorsicht: "Wildschweine gehen zum Beispiel erst wenn es dunkel wird auf Nahrungssuche."

So lassen sich Unfälle vermeiden

Taucht am Straßenrand ein Tier auf, dann ist fast immer mit weiteren Tieren zu rechnen. Besonders bei Wildschweinen folgen meist sehr viele Tiere dem ersten.

Generell lassen sich Wildunfälle durch umsichtiges Fahren oft vermeiden. "Viele Tiere könnten noch leben, wenn die Autofahrer rücksichtsvoller fahren würden", so Karsten Peiffer. Leider würden Autofahrer Warnschilder am Straßenrand aber häufig übersehen oder ignorieren und in Waldgebieten zu schnell fahren. Peiffer empfiehlt, in solchen Gebieten vor allem in der Dämmerung und nachts ein Tempo von 80 Stundenkilometer nicht zu überschreiten. Bei Regen, Schnee oder Nebel müsse das Tempo noch weiter gedrosselt werden.

Außerdem sollte man die Fahrbahnränder genau beobachten. Die Augen der Tiere reflektieren das Scheinwerferlicht. "So kann man die Tiere bereits bemerken, ohne sie selbst schon vollständig erkannt zu haben", erklärt Peiffer. Tauche ein Tier allerdings unmittelbar vor dem Auto auf, wäre es falsch, riskante Ausweichmanöver zu versuchen. Dann, so Peiffer, helfe nur der kontrollierte Aufprall. Es sei dann besser, einen Wildunfall hinzunehmen, als bei einer Vollbremsung von der Straße abzukommen und gegen einen Baum zu prallen.

Unfallstelle sofort sichern

Ist es doch zum Zusammenstoß mit einem Tier gekommen, sollte der Fahrer so schnell wie möglich die Unfallstelle sichern. Er sollte sein Fahrzeug am Straßenrand abstellen, die Warnblinkanlage einschalten und das Warndreieck aufstellen. Totes Wild sollte man nur an den Straßenrand ziehen, wenn dies ohne Gefährdung möglich ist.

Karsten Peiffer: "Ganz besonders wichtig ist es, sich den Unfallort genau zu merken. Das geht am einfachsten, indem man die Stelle mit Taschentüchern, die an tief hängende Äste oder hoch stehende Pflanzen geknotet werden, oder mit anderen hellen Gegenständen am Fahrbahnrand markiert."

Nach einem Wildunfall sollte grundsätzlich die Polizei informiert werden, damit diese die zuständigen Förster oder Jäger benachrichtigt. "Nur so können Spezialisten geflüchtetes und verletztes Wild finden und erlösen. Verletzte Tiere müssen sonst über Stunden hinweg qualvoll leiden", so Karsten Peiffer.

Wann die Versicherung zahlt

Für die finanziellen Schäden zahlt jedoch die Versicherung nicht immer. Die Teilkaskoversicherung kommt in der Regel nur bei Unfällen mit der Beteiligung von Haarwild auf. Laut dem Bundesjagdgesetz gehören dazu zum Beispiel Dammwild, Feldhasen und Füchse. "Theoretisch wäre darin sogar ein Unfall mit einem Seehund abgedeckt", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Nicht versichert seien dagegen Unfälle mit freilaufenden Hunden oder Fasanen. Viele der neueren Versicherungstarife beinhalten jedoch eine erweiterte "Wildschweinklausel", der Versicherer zahlt also auch bei Unfällen mit anderen Tieren.

"Es lohnt sich auf jeden Fall ein Blick ins Kleingedruckte", rät Boss. Es gilt zu prüfen, ob der Versicherer bestimmte Tiere vom Versicherungsschutz ausnimmt oder Unfälle mit Tieren aller Art versichert sind.

Spuren des Unfalls nicht gleich entfernen

Weichen Autofahrer großen Tieren aus, muss die Versicherung zahlen, wenn so möglicherweise ein erheblicher Personen- oder Sachschaden vermieden werden kann. Allerdings muss der Versicherungsnehmer beziehungsweise der Fahrer des Pkw beweisen, dass das Ausweichmanöver aufgrund des Haarwildes und nicht aufgrund eines Fahrfehlers notwendig war. Ist kein Zeuge vorhanden, wird das schwierig. Wäre der Schaden ohne das Ausweichen geringer gewesen, kann der Versicherer möglicherweise die Zahlung verweigern.

Wichtig: Blut- und Haarspuren am Fahrzeug sollte man daher nicht entfernen, bevor die Versicherung den Schaden begutachtet hat. dhz