Seit 1. März nur noch an den Zoll Kfz-Steuer: Zehn Prozent der Bescheide fehlerhaft

Seit dem 1. März nehmen die Finanzämter keine Kfz-Steuer mehr an, denn dafür ist schon seit vergangenem Jahr der Zoll zuständig. Durch die Umstellung kam es allerdings zu Softwareproblemen. Zehn Prozent der Steuerbescheide sind fehlerhaft. Überprüfen Sie Ihren Kfz-Steuerbescheid.

Eines der Ziele des Bundesverkehrswegeplans 2030: Weniger Stau, mehr Freizeit. - © Foto: ACE

Seit Anfang Juli 2014 treibt der Zoll die Kfz-Steuer ein. Fällige Beiträge werden seitdem eigentlich von einer der Bundeskassen des Zolls in Trier, Kiel, Halle (Saale) oder Weiden in der Oberpfalz abgebucht. Doch bei der Umstellung kam er zu einer Reihe von Pannen und so kann es sein, dass die Kfz-Steuer in diesem Jahr doppelt abgebucht wird. Autobesitzer sollten ihren Bescheid über die Kfz-Steuer genau überprüfen. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin.

Laut einer Erhebung des Bundes der Steuerzahler NRW sind rund zehn Prozent der Steuerbescheide fehlerhaft. Die Fehler kommen angeblich durch eine Softwarepanne zustande, wodurch Steuern zum Teil doppelt eingezogen wurden.

Wie hoch die zu zahlende Kfz-Steuer tatsächlich ist, können Autohalter auf einer Internetseite des Finanzministeriums überprüfen.>>>

Das geschieht mit falschen Zahlungen

Doch nicht nur beim automatischen Einzug kommt es zu Problemen. Wer seine Kfz-Steuer immer selbst überwiesen hat, sollte den neuen Zahlungsempfänger beachten. Seit 1. März 2015 nehmen die Finanzämter keine Kfz-Steuer mehr an und falsche Überweisungen werden nicht mehr automatisch weitergeleitet. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hin.

Für einen Übergangszeitraum haben die Finanzämter die Überweisung der Kraftfahrzeugsteuer an die zuvor gültige und gewohnte Bankverbindung der Landesfinanzkassen noch angenommen. Diese Frist ist aber nun abgelaufen. Eingehende Zahlungen werden an die Kontoinhaber zurücküberwiesen.

Wer einen Dauerauftrag erteilt hat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen, muss den Auftrag ebenfalls auf das zuständige Hauptzollamt umstellen.

Ansonsten ändert sich für die Fahrzeughalter nichts. Die Steuerbescheide des Finanzamtes bleiben gültig. Die Steuernummern bleiben unverändert. Bestehende Einzugsermächtigungen beziehungsweise Sepa-Mandate zum Einzug der Kfz-Steuer bleiben gültig.

Ummeldung und Halterwechsel

An- und Ummeldungen, Halterwechsel und Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen können weiterhin bei den jeweiligen Zulassungsbehörden erledigt werden. Sie geben die erforder­lichen Daten an das zuständige Hauptzollamt weiter, das die Steuerbescheide verschickt.

Das jährliche Steueraufkommen aus der Kfz-Steuer beträgt etwa 8,6 Milliarden Euro und wird damit zur viertgrößten Einnahmequelle der Zollverwaltung. Die Bankverbindungen der Hauptzollämter zur Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer hat der Zoll im Internet aufgelistet. dhz/dpa