Vorschrift gilt in Deutschland seit 1. Juli Warnweste wird Pflicht

Was für gewerblich genutzte Fahrzeuge schon länger vorgeschrieben ist, ist seit 1. Juli auch für private Autobesitzer zur Pflicht: In jedem Pkw muss eine Warnweste vorhanden sein.

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Wenn der Fahrer auf öffentlichen Straßen bei einer Panne oder nach einem Unfall das Auto verlässt, muss er die Warnweste tragen, sonst wird ein Bußgeld fällig. Das gilt auch, wenn bei einer Kontrolle die Warnweste im Auto fehlt. "Wichtig ist im Ernstfall, dass die Warnweste vom Fahrersitz aus schnell greifbar ist. Deshalb sollte sie im Handschuhfach, unter dem Sitz oder im Seitenfach der Tür aufbewahrt werden, keinesfalls aber im Kofferraum", rät Clemens Klinke, Vorstandsmitglied bei der Dekra, die in ihren 76 Niederlassungen zurzeit kostenlose Warnwesten anbietet.

Die Warnwesten müssen der Europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Diese Vorschrift fordert 360-Grad-Sichtbarkeit durch umlaufende, mindestens fünf Zentimeter breite reflektierende Streifen. Außerdem ist fluoreszierendes Material in gelb, orange oder rot-orange vorgeschrieben. Schließlich muss die Weste einen Klettverschluss haben.

Mit der neuen Warnwestenpflicht folgt Deutschland dem Vorbild vieler anderer EU-Staaten, in denen sie zum Teil schon seit Jahren in Kraft ist. In einigen Ländern gilt sie sogar für alle Insassen eines Fahrzeuges. Die Bußgelder im Ausland sind zum Teil empfindlich hoch.