Die Essen Motor Show steht in den Startlöchern. Für Autoschrauber und Tuning-Fans ist dann die Zeit des Darbens vorbei. Doch Vorsicht: Auto-Tuning ist genehmigungspflichtig und kann so manche Probleme mit sich bringen.

Für einige Autobesitzer ist ihr Wagen mehr als ein praktischer Begleiter: In ihrer Brust schlägt das Tuner-Herz. Die einen legen Wert auf eine individuelle Optik, andere wollen dem Motor möglichst viel Leistung entlocken. Euphorisiert von den Showcars auf der Tuning-Messe Essen Motor Show wird sich mancher Besucher fragen, was er nicht noch alles an seinem Auto verändern kann. Das deutsche Verkehrsrecht kann dagegen ziemlich nüchtern und frustrierend sein: Die Regeln für den Ein- und Anbau von Tuning-Teilen sind kompliziert. Es wird zwischen verschiedenen nationalen und internationalen Prüfzeugnissen unterschieden.
Genehmigung bezieht sich auf Serienzustand
Da gibt es zum Beispiel die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE). Dieses Dokument wird vom Kraftfahrt-Bundesamt ausgestellt und beruht auf einem Gutachten der Technischen Dienste. Die ABE legt fest, ob und wie ein Teil bei welchem Fahrzeug angebaut werden darf. Es sei aber ein Trugschluss, dass alles erlaubt ist, was eine ABE hat, warnt die Prüforganisation Dekra. Die Genehmigung beziehe sich immer auf das Fahrzeug im Serienzustand. Außerdem müssten verschiedene ABEs zusammenpassen. Sonst erlischt unter Umständen die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
Die Allgemeine Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (ABG) ist Pflicht für Bauteile, deren Eigenschaften genau definiert sind - zum Beispiel Reifen, Scheiben und Lichttechnik. Händler dürften ungeprüfte Teile nach deutschem Recht nicht einmal besitzen, geschweige denn verkaufen, erklärt Harald Schmidtke, Geschäftsführer des Verbands der Automobil Tuner (VDAT). "Die Polizei macht da massiv Druck und hat einigen Anbietern schon die Lager geräumt."
Beim Teilegutachten (TGA) handelt es sich um ein Prüfzeugnis, das weitestgehend dem Gutachten zur Erteilung einer ABE entspricht. "Die Prüfanforderungen für die betreffenden Produkte sind identisch, nur der Dokumentationsaufwand ist geringer", erklärt Schmidtke. Das heißt, der Hersteller bekommt die Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit schneller. Tuning mit Teilegutachten muss unverzüglich einem Sachverständigen vorgeführt werden, der die Änderungen am Auto überprüft und abnimmt.

Internationale Genehmigungen
Für Tuning-Teile aus dem Ausland gelten wiederum die EG-Typgenehmigung und die ECE-Genehmigung. Diese können als Pendants zur Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) gesehen werden, erklärt Binar. Käufer sollten unbedingt darauf achten. "Andernfalls muss bei der Verwendung dieser Teile in Deutschland mit einer aufwendigen und kostspieligen Einzelbegutachtung gerechnet werden."
Oder die Teile dürfen erst gar nicht angebaut werden. "Für Teile mit internationalen Genehmigungen ist im Regelfall keine Änderungsabnahme vorgeschrieben." Allerdings sollte das aber vor dem Erwerb von Fahrzeugteilen im Ausland oder über das Internet abgeklärt werden.
EG-typgenehmigte Teile, deren Verwendung in allen EU-Mitgliedsstaaten in der Regel problemlos möglich ist, sind an dem Genehmigungszeichen mit dem kleinen "e" in einem Rechteck und einer genau definierten Kennzeichnung zu erkennen. ECE-Genehmigungen für Teile, die außer in der EU auch in weiteren Staaten gültig sind, erkennt der Käufer an einem großen "E" in einem Kreis mit zusätzlichen Zeichen. "Leider wird im Internet oft mit diesen Gutachten geworben, die aber nicht existieren und deshalb nicht mitgeliefert werden“, sagt Binar.
Für Auslandsfahrten gilt: Wer mit EG-genehmigten Teilen am Wagen im EU-Ausland unterwegs ist, muss bei einer Verkehrskontrolle keinen Ärger befürchten. „Eine ABE oder ein Teilegutachten sind aber nationale Papiere, die leider nicht in allen EU-Staaten anerkannt werden“, sagt Schmidtke.
Achtung vor Einbau ohne Genehmigung
Grundsätzlich dienen alle genannten Prüfzeugnisse dazu, das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach technischer Veränderung des Fahrzeugs zu verhindern. Rechtsanwalt Martin Diebold aus Tübingen warnt dringend davor, Tuning-Teile ohne Prüfgenehmigung einzubauen. "Damit gefährde ich meinen Versicherungsschutz", erklärt der Verkehrsjurist. Bei einem Unfall prüfe ein Sachverständiger auch, ob die Ursache eine illegale Veränderung des Fahrzeugs war. Ist dies der Fall, kann es für den Fahrer schnell ziemlich teuer werden.
Nach dem rechtmäßigen Einbau von Tuning-Komponenten müssen noch die Fahrzeugpapiere angepasst werden - entweder sofort, beim nächsten Kontakt der Zulassungsbehörde mit den Dokumenten oder auch nur optional. Binar rät, technische Änderungen immer eintragen zu lassen, damit bei der Kfz-Hauptuntersuchung und in Verkehrskontrollen einfacher belegt werden kann, dass die Änderungen vorschriftsmäßig sind.
Schließlich existieren noch einzelne wenig aussagekräftige Dokumente wie etwa das sogenannte Materialgutachten. Das allein reicht nicht – „auch wenn das dem Verbraucher immer wieder vorgegaukelt wird“, sagt Schmidtke. Die Prüfung des Splitterverhaltens zum Beispiel sei Teil einer Begutachtung zur ABE oder zum Erstellen eines TGA für Spoiler. "Das Materialgutachten ist nur ein Bestandteil davon, dass man sich als Hersteller natürlich auch separat erstellen lassen kann." Ebenso wie das Festigkeitsgutachten sei es aber kein Dokument, auf deren Basis ein Prüfer das Teil positiv begutachten darf. dhz/dpa