Wer HU-Termin verschläft, muss mit Bußgeld rechnen Bei oranger HU-Plakette schnell noch zur Hauptuntersuchung

Autofahrer, die noch eine orangefarbene Prüfplakette auf ihrem Kennzeichen am Fahrzeugheck haben, müssen noch in diesem Jahr zur Hauptuntersuchung (HU). Wer das verpasst, muss mit einer Verwarnung oder Bußgeld rechnen.

© Foto: GTÜ

Wie die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) mitteilt, verlieren die orangen Plaketten mit der Zahl 13 in der Mitte für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger zu Jahresbeginn 2014 ihre Gültigkeit. Von kommendem Jahr an sind Plaketten mit der Farbe Blau (2014), Gelb (2015) und Braun (2016) gültig. Neufahrzeuge, die 2014 zugelassen werden, tragen die Farbe Rosa (2017).

Die Abgasuntersuchung (AU) gehört seit 2010 zur HU. Dafür brauchen Autofahrer die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder den Fahrzeugschein. Bei Änderungen am Fahrzeug benötigt der Prüfingenieur zusätzlich das Teilegutachten oder die Betriebserlaubnis.

Bei einer Überschreitung des HU-Termins wird zwar nicht mehr zurückdatiert, doch bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten steht eine vertiefte HU an, die mit höheren Kosten verbunden ist. Zudem müssen Autofahrer mit einer Verwarnung oder Bußgeld rechnen.

Bei zwei Monaten werden 15 Euro fällig, nach vier Monaten sind es 25 Euro, nach acht Monaten 40 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg. Auch droht der Verlust des Versicherungsschutzes.