Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge Neue Fahrzeuge müssen seltener auf den Prüfstand

Neben PKW müssen auch Nutzfahrzeuge regelmäßig zur Inspektion gebracht werden. Der TÜV sieht für sie allerdings eine weitere Sicherheitsprüfung vor. Für Handwerksbetriebe, die neue Nutzfahrzeuge einsetzen, sieht der Gesetzgeber Erleichterungen vor.

Zusätzlich zur Hauptuntersuchung müssen Halter von Nutzfahrzeugen regelmäßig zur Sicherheitsprüfung. Dabei werden nicht nur Lenk- und Bremsfunktionen untersucht, sondern auch das Fahrgestell und Fahrwerk. - © Foto: industrieblick/fotolia

Im Gegensatz zur Hauptuntersuchung (HU) bei PKW sieht der TÜV bei Nutzfahrzeugen eine besondere Untersuchung vor. Die Sicherheitsprüfung (SP) ist eine zusätzliche Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung für LKW, Omnibusse, Zugmaschinen und schwere Anhänger.

Laut Angaben des TÜV Nord ist die SP keine "Rundum-Prüfung". Sie konzentriert sich vielmehr auf reparaturanfällige Teile bzw. Systeme des Fahrzeugs, die maßgeblichen Einfluss auf Fahrzeugsicherheit und Umweltauswirkung haben. Neben Fahrgestell und Lenkung gehören vor allem Reifen, Räder sowie die Bremsanlage dazu.Die SP richtet sich in erster Linie an Fuhrunternehmer und Halter von Nutzfahrzeugen. Vor allem Handwerksunternehmen, die Nutzfahrzeuge im betrieblichen Arbeitsalltag einsetzen, sind zur SP verpflichtet.

Zeitliche Fristen zur Sicherheitsprüfung

Seit dem 1. Dezember 1999 unterliegen folgende Fahrzeuge der Pflicht zur SP. Die Zeitabstände variieren je nach Fahrzeugart. Im Rahmen der damals gesetzlichen Neuordnung ist die Anzahl der Prüfungen bei Neufahrzeugen reduziert worden.

  • Kraftomnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen: Die erste Prüfung ist 6 Monate nach der Erstzulassung fällig. Die zweite Prüfung erfolgt alle 6 Monate nach der ersten HU. Ab der dritten HU muss alle drei Monate eine SP erfolgen.
  • Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 bis 12 t: Die erste Prüfung erfolgt 42 Monate nach der Erstzulassung. Danach alle 6 Monate nach der letzten HU.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Zugmaschinen mit zulässigen Gesamtgewichten von 7,5 bis 12 Tonnen: Nach dem dritten Jahr der Erstzulassung ist eine Sicherheitsprüfung fällig. Ab dann in der Mitte der jährlichen HU.
  • Schwere Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis zu 10 t: Die erste Prüfung erfolgt 30 Monate nach der Erstzulassung. Dann immer 6 Monate nach der letzten HU

Verpflichtendes SP-Prüfbuch

Befinden sich am Fahrzeug keine Mängel, kann die Prüfmarke erteilt werden und wird hinten links auf der Prüfplakette angebracht. Der Pfeil der Marke zeigt auf den Monat, in dem das Fahrzeug wieder zur SP vorgeführt werden muss. Darüber hinaus weist der TÜV Nord darauf hin, dass der Halter eines Nutzfahrzeuges zum Führen eines SP-Prüfbuches verpflichtet ist, in dem alle Prüfprotokolle der Sicherheitsprüfungen abgelegt werden müssen.

Zur Durchführung der SP berechtigt sind amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr der Technischen Prüfstellen. Darüber hinaus führen anerkannte Kfz-Werkstätten die SP durch. cle/dpa