Alkohol ist nach wie vor der häufigste Grund dafür, dass sich Verkehrssünder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stellen müssen. Der "Idiotentest" hat allerdings weniger Pflichtteilnehmer als noch vor zwei Jahren. Der Rückläufigkeits-Trend scheint sich fortzusetzen.

Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sind 51 Prozent der insgesamt 94.176 Verkehrssünder mit Alkohol im Blut aufgefallen. Drogen und Medikamente sind bei 21 Prozent der Autofahrer Anlass für die MPU gewesen. Sie bilden die zweitgrößte Anlassgruppe, gefolgt von "Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol" mit 17 Prozent. Körperliche oder geistige Mängel sind nach Aussage der BASt selten Anlass für eine Begutachtung gewesen.
Rund 56 Prozent aller Teilnehmer haben die MPU 2012 bestanden. Sieben Prozent sind von den 13 Trägern der bundesdeutschen Begutachtungsstellen für Fahreignung als nachschulungsfähig eingestuft worden. 37 Prozent der Teilnehmer haben den so genannten "Idiotentest" nicht bestanden. Die Gesamtzahl der Teilnehmer, die zur MPU geschickt wurden, ging laut BASt im Vergleich zu 2011 um rund fünf Prozent zurück. Der rückläufige Trend hat sich auch 2012 weiter fortgesetzt.
Entscheidung über den Führerschein

Das MPU-Gutachten bietet der Straßenverkehrsbehörde die psychologische und medizinische Grundlage für die Entscheidung, ob dem Verkehrssünder der Führerschein zugesprochen wird oder nicht. Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, kann der Klient sie nach einem festgesetzten Zeitraum neu beantragen.
Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Einstufung als "nachschulungsfähig" möglich. Dann kann die Fahrerlaubnis nach der Teilnahme an entsprechenden Kursen wieder erteilt werden. dhz/BASt