Gültige Führerscheine aus anderen EU-Mitgliedsländern berechtigen auch in Deutschland zum Führen eines Fahrzeugs. Allerdings müssen dafür die Voraussetzungen stimmen. Ein kürzlich gefälltes richterliches Urteil verdeutlicht es nochmals.
Christoph Ledder

In anderen EU-Mitgliedsstaaten erworbene Führerscheine werden ohne Probleme in Deutschland anerkannt. Aufgrund eines aktuellen Urteils des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts müssen dazu allerdings bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.
Erste Voraussetzung: Personen aus anderen EU-Staaten müssen also einen "ordentlichen Wohnsitz" in dem Land nachweisen, in dem der Führerschein erworben wurde. Dieser geht aus der Meldebescheinigung des EU-Staates hervor. Die Fahrerlaubnis kann in Deutschland aberkannt werden, wenn der Besitzer nicht nachweisen kann, dass er in dem jeweiligen Land mindestens 185 Tage gelebt hat.
Zweite Voraussetzung: In Deutschland darf keine Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bestehen. Ratsam ist daher die Durchführung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Viele Kraftfahrer, die ohne MPU – dem so genannten "Idiotentest" - in Deutschland keine neue Fahrerlaubnis mehr ausgestellt bekommen, hoffen, durch den Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis im Ausland die MPU dauerhaft umgehen zu können.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat mit einem Urteil 2012 klargestellt, dass Führerscheine, die während einer laufenden Sperrzeit oder unter Verstoß gegen die Wohnsitzerfordernis im EU-Ausland erworben wurden, auch zukünftig in Deutschland nicht anzuerkennen sind. Somit wird dem so genannten Führerscheintourismus entgegengewirkt.
Die gleichen Bedingungen gelten für deutsche Bundesbürger, die sich vorübergehend oder dauerhaft in anderen EU-Ländern aufhalten. Weisen sie die feste Bleibe für mindestens 185 Tage nach und haben keine weiteren Sperrfristen, wird ihnen der Führerschein im jeweiligen EU-Staat problemlos anerkannt.
Anerkennung auch für Betriebsinhaber
"Unternehmer aus anderen EU-Staaten haben im Normalfall keine Anerkennungs-Probleme ihres Führerscheins", sagt Markus Schäpe, Leiter der Verkehrsrechtsabteilung des ADAC. Halten sich beispielsweise Handwerker aus einem anderen EU-Staat in Deutschland auf und sind im Besitz eines gültigen Führerscheins, können sie hierzulande problemlos fahren.
Voraussetzung ist allerdings auch hier der "ordentliche Wohnsitz" für mindestens 185 Tage in dem Land, in dem die Fahrerlaubnis erworben und ausgestellt wurde. Wenn er daneben noch gültig ist, ist der Betriebsinhaber auf der sicheren Seite.
Anders sieht es dagegen bei Personen aus Nicht-EU-Ländern aus. "Hier kommt die Sechs-Monats-Frist ins Spiel", erläutert Schäpe weiter. Amerikanische Staatsbürger oder Personen aus Asien dürfen nur ein halbes Jahr mit ihrem Führerschein in Deutschland fahren. Ist diese Frist abgelaufen und sie haben hier ihren festen Wohnsitz, müssen sie den Führerschein neu beantragen und neu erwerben.
Seite 2: Sonderregelung bei ausländischen Azubis und Studenten
"Es besteht allerdings die Möglichkeit, sich bestimmte Punkte beim Führerscheinerwerb anrechnen zu lassen", sagt Schäpe. Bei US-Amerikanern richtet sich das nach dem Bundesstaat, in dem die Fahrerlaubnis gemacht wurde. Manche Staaten pflegen in dieser Hinsicht einen sehr lockeren Umgang, in anderen Staaten ist der Ausbildungsrahmen ähnlich wie hier.
Sonderregelung bei ausländischen Azubis und Studenten
Fangen Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten eine Ausbildung oder ein Studium in Deutschland an, müssen sie nicht ihren ordentlichen Wohnsitz verlegen. Fahrerlaubnisse, die sie während ihres Aufenthalts in Deutschland in ihrem Heimatstaat erwerben, sind hier also gültig. Studenten, Schüler und Azubis aus anderen EU-Staaten können aber auch hierzulande einen Führerschein erwerben, sofern sie sich hier mindestens sechs Monate aufhalten.
Dasselbe gilt umgekehrt für Personen mit ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, wenn sie für mindestens sechs Monate in einem anderen Mitgliedstaat eine Universität oder Schule besuchen.