Wenn Hersteller Autos zurückrufen, ist das immer ärgerlich und meistens umständlich. Doch bei sicherheitsrelevanten Mängeln sind Fahrzeughalter dazu verpflichtet, sie beheben zu lassen. Die Reparaturkosten erstatten Hersteller aber nur aus Kulanz.

Mercedes, Toyota, VW: Immer wieder starten Autohersteller Rückrufe, um Produktmängel an bereits verkauften Fahrzeugen zu beseitigen. Die Halter betroffener Pkw werden über die Aktion benachrichtigt - entweder vom Hersteller selbst oder vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde überwacht die Sicherheit von Straßenfahrzeugen.
Autobesitzer sind bei sicherheitsrelevanten Mängeln dazu verpflichtet, einem Rückruf zu folgen und ihren Wagen in eine Vertragswerkstatt zu bringen. Wer das Problem nicht beheben lässt, muss damit rechnen, dass sein Auto stillgelegt wird, erläutert der TÜV Nord.
Hersteller übernehmen Kosten aus Kulanz
Bei Unfällen sei es jedoch schwierig nachzuweisen, dass der Unfall wegen dem nicht behobenen Mangel passiert ist. "Das ist aber immer eine Gradwanderung. Die Verantwortung bleibt beim Fahrer", erläutert Silvia Schattenkirchner, Juristin beim ADAC.
Rückrufe sind für die Fahrzeughalter dabei fast immer kostenlos. Die Hersteller sind gesetzlich allerdings nur bei bis zu zwei Jahre alten Neuwägen verpflichtet, die Reparaturkosten zu zahlen. Um dem Image nicht weiter zu schaden, übernehmen sie die Rechnung meist auch bei älteren Fahrzeugen aus Kulanz. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sei es wichtig, die Reparaturen zeitnah durchführen zu lassen, so die ADAC-Expertin.
Kein Recht auf ein Ersatzfahrzeug
Auch wenn das Auto mehrere Tage ausfällt, haben Fahrzeughalter kein Recht auf einen Ersatzwagen. Innerhalb der Gewährleistungspflicht von zwei Jahren müssen die Hersteller nur für verursachte Kosten aufkommen. Gute Kunden oder Fahrzeughalter, die sonst Verdienstausfälle hätten, bekommen jedoch in manchen Fällen ein Ersatzfahrzeug. "Autofahrer, die ihren Wagen für gewerbliche Zwecke nutzen, sollten sich deshalb an die Vertragswerkstatt wenden", rät Schattenkirchner.
Grundsätzlich muss ein Auto-Hersteller immer das KBA informieren, wenn er von einer Gefahr durch seine Fahrzeuge erfährt. Die Behörde kann einen Rückruf anordnen, wenn der Hersteller sich dagegen sperrt. Ruft ein Unternehmen Fahrzeuge von sich aus zurück, prüft das KBA, ob die Mängel plötzlich gefährlich werden können - zum Beispiel weil die Lenkung ausfallen kann. Dann überwacht das Amt die Nachbesserungen. dpa/sch