Mitnahme von Auto-Kennzeichen Bei Umzug darf das Nummernschild dranbleiben

Bei einem Umzug oder dem Verkauf des Autos in andere Bundesländer muss bald kein neues Nummernschild mehr an den Wagen. Das soll Zeit und Kosten sparen. Die Polizei sieht allerdings auch Nachteile.

Das Wechseln des Nummernschildes beim Wechsel des Wohnsitzes soll zukünftig entfallen. Der Bundesrat muss der neuen Verordnung noch zustimmen. - © Foto: VRD/fotolia

Vielen Autofahrern bedeutet das Nummernschild an ihrem Wagen sehr viel. Hinter der Kombination aus Buchstaben und Ziffern verbergen sich die Initialen oder das Geburtsjahr vieler Besitzer. Bei einem Umzug mussten sich bislang viele Autofahrer von ihrem Nummernschild trennen. Doch das soll bald vorbei sein. Denn wer innerhalb Deutschlands umzieht, soll das vertraute Kennzeichen am Wagen lassen.

Laut einer Verordnung, die das Bundeskabinett nun auf den Weg gebracht hat, soll die bisherige Pflicht zur Umkennzeichnung beim Wechsel des Wohnsitzes entfallen. Die Neuregelung soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten, der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen.

Die Regierung sieht in dem Wegfall der Pflicht viele Vorteile. „Fahrzeughalter sparen Zeit und Geld, Bürokratie wird abgebaut“, äußert sich Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU). Bereits jetzt kann in Bundesländern wie Schleswig-Holstein und Hessen das Kfz-Kennzeichen mitgenommen werden. Dies soll künftig bundesweit möglich sein. Wer also von München nach Hamburg zieht, kann das "M“ am Nummernschild bleiben.

Bei Verkauf kann Kennzeichen dranbleiben

Auf die Kfz-Versicherung soll die Neuregelung keine Auswirkungen haben. "Die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort“, sagt ein Sprecher des Verkehrsministeriums. Geplant ist auch, dass das Kennzeichen am Auto bleiben kann, wenn es in einen anderen Zulassungsbezirk verkauft wird.

Laut Ministerium sind 2012 bundesweit 600.000 Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk gewechselt. Insgesamt sind in Deutschland mehr als 54 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen, darunter nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts allein gut 43 Millionen Pkw.

Vorgesehen ist daneben auch, dass Fahrzeuge von Mitte 2014 an über ein Internetportal des Kraftfahrt-Bundesamts abgemeldet werden können. Dies soll über verschiedene Sicherheitscodes und den neuen Personalausweis ermöglicht werden.

Die neuen Möglichkeiten zum Behalten des alten Kennzeichens haben aber allerdings nicht nur hätten aber nicht nur Vorteile. "Opfer oder Zeugen von Straftaten können sich viel besser Kennzeichen merken, die sie zuordnen können“, sagt der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Oliver Malchow. "Das werde schwieriger, wenn in der Heimatstadt mehr Autos mit unterschiedlichen ‚fremden‘ Kürzeln unterwegs sind“, erläutert Malchow abschließend. cle/dpa