Autokauf Augen auf bei der Probefahrt

Das kann teuer werden: Wer während einer Probefahrt mit einem Auto aus privater Hand einen Unfall baut, muss zahlen. Autokäufer sollten also vorsichtig sein – oder beim Händler kaufen.

Wer einen Gebrauchtwagen aus privater Hand kaufen möchte, sollte bei der Probefahrt vorsichtig sein. - © Foto: benjaminnolte/fotolia

Wer einen Gebrauchtwagen aus privater Hand kaufen will und es während der Probefahrt beschädigt, haftet dafür. Selbst wenn es für den Wagen eine Kfz-Vollkaskoversicherung gibt, zahlt der Interessent mindestens die Selbstbeteiligung und die Höherstufung des Versicherungsnehmers.

Händlerfahrzeuge meist vollkaskoversichert

Für diese Kosten kommt meist auch nicht die private Haftpflichtversicherung des Verursachers auf, warnt der TÜV Nord. Es ist ratsam, vor der Fahrt alle Einzelheiten mit dem Verkäufer schriftlich festzuhalten. Auch bereits bestehende Schäden sollten vermerkt werden.

Autokäufer sollten grundsätzlich keine Probefahrt mit einem Fahrzeug machen, das nicht versichert ist. Bei professionellen Händlern kann der Kunde davon ausgehen, dass es eine Vollkaskoversicherung gibt, sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich auf ihr Fehlen hinweist. Händlerfahrzeuge haben in der Regel eine amtliche Zulassung und ein rotes Kennzeichen speziell für Probefahrten. dpa