Verkehrsministerkonferenz Warnwesten sollen Pflicht werden

Um die Sicherheit bei Unfällen und Pannen zu erhöhen, soll es künftig eine Pflicht zum Tragen und Mitführen von Warnwesten geben. Zudem bleiben Radarwarnungen über Handy und Navigationsgeräte verboten. Darauf einigte sich die Verkehrsministerkonferenz.

Künftig soll das Tragen und Mitführen von Warnwesten verpflichtend sein, damit die Sicherheit von Personen, die bei Unfällen und Pannen helfen, steigt. - © Foto: Dan Race/Fotolia

Für viele Autofahrer in Deutschland gehört die Warnweste im Kofferraum bereits zur Grundausstattung. Für Unfälle und Pannen liegt sie neben Warndreieck und Verbandskasten bereit. Nun soll der Einsatz von Warnwesten verpflichtend werden. Die Länderverkehrsminister beschlossen dies bei einer gemeinsamen Konferenz in Flensburg.

Regelung längst überfällig

Die Westen sollen in Autos, Wohnmobilen und Lastwagen bereitliegen und im Fall einer Panne oder eines Unfalls getragen werden. "Es dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, wenn beim Verlassen des Fahrzeugs nach einem Unfall oder einer Panne Warnwesten angelegt werden", sagte Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD). Als Vorsitzender der Konferenz bezeichnete er den Entschluss als überfällig. In anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Italien und Österreich gilt bereits Warnwestenpflicht.

Das Bundesverkehrsministerium soll nun einen konkreten Umsetzungsvorschlag erarbeiten. Der ACE Auto Club Europa gab dem Beschluss sogleich Empfehlungen mit auf den Weg. So sollten zuerst Autohersteller und -händler dazu verpflichtet werden, Neu- und Gebrauchtwagen obligatorisch mit Warnwesten auszurüsten.

Bereits am ersten Tag der zweitägigen Konferenz war bekannt geworden, dass die Minister am Verbot von mobilen Blitz-Warngeräten für Autofahrer festhalten. Autofahrer die Blitzerwarner nutzen, drohen 75 Euro Bußgeld und vier Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Nutzt allerdings nur der Beifahrer sie, entsteht eine rechtliche Grauzone.

Geld für Infrastruktur fehlt

Zudem stimmten die Minister dafür, das Bußgeld bei Schwarzfahrten in Bus und Bahn von 40 auf 60 Euro zu erhöhen. Der Bund wurde aufgefordert, die "Vorschriften zum erhöhten Beförderungsgeld" entsprechend zu ändern.

Ein weiterer Schwerpunkt der zweitägigen Verkehrsministerkonferenz war die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Für Straßen, Schienen und Wasserstraßen fehlen laut Bericht zur Zukunft der Infrastrukturfinanzierung der sogenannten Daehre-Kommission bei Bund, Ländern und Kommunen jährlich mindestens 7,2 Milliarden Euro.

Die Minister beauftragten Ex-Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig (SPD) damit, konkrete Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Kurz nach der Bundestagswahl wollen sich die Minister auf einer Sondersitzung am 2. Oktober mit den Finanzierungsmodellen beschäftigen, damit die Ergebnisse in die Koalitionsverhandlungen eingehen können. dhz/dpa