Straßenverkehrsordnung SMS schreiben am Steuer ist tabu

Bei der Autofahrt ist Telefonieren mit dem Handy verboten. Das gilt auch für das Schreiben von SMS. Nach den aktuellen Regelungen kostet das ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderdatei. Ein TÜV-Fachmann gibt Tipps, wann das Handy im Auto überhaupt benutzt werden darf.

Telefonieren beim Autofahren ist verboten und kann teuer werden. - © Foto: Firma V/Fotolia

Laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung ist dem Fahrzeugführer "die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält." Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist. Der Gesetzgeber will so sicherstellen, dass der Fahrer beim Telefonieren beide Hände zum Fahren frei hat. Deshalb darf auch die interne Freisprechanlage des Handys nicht genutzt werden, wenn dieses in der Hand gehalten wird.

"Wenn der Motor läuft, Handy nicht anfassen"

Somit ist am Steuer eines Autos das Mobiltelefon gänzlich tabu, sagt Hans-Ulrich Sander vom TÜV Rheinland in Köln. Das gelte auch für SMS. Wer von der Polizei erwischt wird, zahlt 40 Euro Bußgeld und erhält einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. "Solange das Auto rollt oder der Motor im Stand läuft, gilt, Handy nicht anfassen", erklärt der TÜV-Experte.

Liegt das Mobiltelefon hingegen auf dem Sitz, ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden. Doch der TÜV-Fachmann gibt zu bedenken: "Die Ablenkung vom Straßenverkehr - etwa durch Drehen des Kopfes in Richtung Telefon - ist schnell geschehen." Selbst wer mit einer geeigneten, fest installierten Freisprecheinrichtung ganz legal während der Fahrt telefoniere, sollte sich möglichst kurz fassen und für längere Unterhaltungen einen sicheren Standplatz ansteuern. dapd

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