Auf Klausel im Vertrag achten Ohne Winterreifen ist der Versicherungsschutz gefährdet

Es gibt zwar nach wie vor keine durchgehende Winterreifenpflicht. Wer jedoch mit Sommerreifen bei Schneeglätte oder Glatteis einen Unfall verursacht, dem kann es passieren, dass sich die Versicherung quer stellt. Nur wenn eine bestimmte Klausel im Versicherungsvertrag steht, kann sich die Versicherung nicht rausreden.

Bei Unfällen im Winter kann die Versicherung Leistungen kürzen, wenn der Wagen mit Sommerreifen unterwegs war. - © Pavel Losevsky/Fotolia

Bei Eis und Schnee fragen sich viele Autofahrer, ob Winterreifen Pflicht sind oder nicht - und damit der Versicherungsschutz in Gefahr ist, wenn die Winterpneus fehlen.

Nach wie vor gibt es keine durchgehende Winterreifenpflicht in Deutschland. Darauf weist der Bund der Versicherten hin.

Wenn aber Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte auf den Straßen herrschen und das Auto noch mit Sommerreifen unterwegs ist, kann das Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.

Versicherer kann Zahlung zurückverlangen

Verursacht ein Fahrer unter diesen Gegebenheiten einen Unfall, prüft der Versicherer, ob grob fahrlässig gehandelt wurde. Wurde nur ein Schaden am eigenen Auto verursacht - also ein Vollkaskoschaden - kann es zu einer Leistungskürzung kommen. Der Bund der Versicherten rät daher, immer nur Tarife abzuschließen, die im Bereich der Kaskoversicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten.

Wird neben dem eigenen auch noch ein anderes Fahrzeug beschädigt, kann der Haftpflichtversicherer zudem unter gewissen Umständen Zahlungen, die er an den Unfallgegner geleistet hat, bis zu einer Höhe von 5.000 Euro zurückverlangen. dapd