Die EU-Kommission will die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen neu ordnen. Auf einen der Vorschläge beruft sich das deutsche Kfz-Gewerbe mit seiner Forderung nach einer Meister-HU. Die Hauptuntersuchung soll nicht allein den Überwachungsorganisationen überlassen bleiben, sondern auch von den Kfz-Betrieben erledigt werden dürfen.
Ulrich Steudel
Ohnehin steuern die meisten Autofahrer die Werkstatt ihres Vertrauens an, wenn sie zum „TÜV“ müssen. Laut einer Forsa-Umfrage bringen drei Viertel der Fahrzeughalter ihr Auto zur Hauptuntersuchung in einen Kfz-Betrieb. „Wer Auto kann, kann auch die HU“, sagt Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk. Er unterstützt die Forderung mehrerer Landesverbände, „den Kfz-Meisterbetrieben neben den Überwachungsinstitutionen die Berechtigung zur Durchführung der Hauptuntersuchung zu verschaffen“. Gleichzeitig betont Hülsdonk, dass das Kfz-Gewerbe die Überwachungsorganisationen nicht als Widersacher betrachte.
Gegenwärtige Praxis nicht mehr zeitgemäß
Die Hauptuntersuchung gibt es seit 1951. Sie soll sicherstellen, dass keine Fahrzeuge mit technischen Mängeln die Straßen unsicher machen. Vorgenommen wird sie von staatlich anerkannten Prüforganisationen wie dem TÜV, der seine anfängliche Monopolstellung (daher die Bezeichnung „TÜV“ für die Hauptuntersuchung) aber verloren hat. Heute dürfen auch Ingenieure anderer Prüforganisationen wie Dekra, KÜS oder GTÜ die HU durchführen.
Klaus Dieter Breitschwert, Landesinnungsmeister in Bayern, hält die gegenwärtige Praxis für nicht mehr zeitgemäß. Schließlich dürfen anerkannte Kfz-Werkstätten schon längst eine ganze Reihe von technischen Prüfungen an Fahrzeugen vornehmen. Die Abgasuntersuchung sei ein guter Beleg dafür, dass die Kfz-Meisterbetriebe zuverlässige Partner der Autofahrer und souveräne Vertreter staatlicher Aufgaben sein können.
Auch die Sicherheitsprüfung, die bei Lkws ab 7,5 Tonnen in den Jahren zwischen der Hauptuntersuchung fällig wird, dürfen autorisierte Kfz-Werkstätten ausführen. Die Gasanlagenprüfung oder die Überprüfung von Fahrtenschreibern sind weitere Beispiele, in denen die Kfz-Handwerksbetriebe hoheitliche Aufgaben übernehmen.
In Nachbarländern hat sich die Meister-HU schon bewährt
Die EU-Kommission möchte bei ihrer Reform die Kfz-Werkstätten als gleichrangige Prüfstellen für die HU anerkennen. In vielen Ländern wie Österreich, Italien und den Beneluxstaaten habe sich dies schon bewährt, argumentiert das Kfz-Gewerbe. Obwohl sich nicht alle Landesverbände einig sind, will man dem zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss ein Konzept für die Meister-HU vorlegen. Laut Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk stellen sich aber noch viele Fragen, zum Beispiel nach der persönlichen Qualifikation, der betrieblichen Ausstattung sowie nach den Anforderungen für Anerkennung, Überwachung und statistischer Dokumentation.
Insgesamt gibt es in Deutschland 240 Kfz-Innungen sowie 38.000 Autohäuser und Werkstätten. „Wir schaffen diesen Betrieben ein neues Geschäftsfeld – ob sie die Chance nutzen, bleibt jedem Unternehmer selbst überlassen“, sagte Bayerns Landesinnungsmeister Breitschwert, einer der vehementesten Verfechter der Meiser-HU. „Wir wollen nur die Voraussetzungen schaffen.“
