Verkehrsverstöße werden bald nach einem neuen Punkteschlüssel geahndet. In Zukunft verlieren Autofahrer ihren Schein schon bei acht Strafpunkten und nicht wie bisher bei achtzehn. Allerdings gibt es auch weniger Punkte für Verkehrsdelikte. Laut Medienberichten soll die Reform bis zur Bundestagswahl 2013 in Kraft treten.

Die Punktedatei für Verkehrssünder in Flensburg wird reformiert und vereinfacht. Das berichten Bild und Autobild unter Berufung auf Pläne des Verkehrsministers. Statt wie bisher sieben wird es nur noch zwei Kategorien für Verkehrsverstöße geben. So genannte grobe Verstöße wurden bisher mit ein bis drei Punkten geahndet, künftig wird es nur noch einem Punkt geben. Dazu zählen etwa unsachgemäß gesicherte Ladung oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts.
Zwei Punkte werden in Zukunft für schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten fällig, etwa das Überfahren einer roten Ampel. Bisher gab es für diese Tatbestände drei bis sieben Punkte.
Mit Nachschulungen Punkte reduzieren
Da weniger Punkte vergeben werden, wird auch der Führerschein schon früher eingezogen: künftig bereits bei acht Punkten in der Verkehrssünderdatei. Wer vier Punkte erreicht hat, bekommt eine schriftliche Ermahnung, bei sechs Punkten erhält der Fahrer eine letzte Verwarnung. Wie schon bisher, können Punkte durch Nachschulungen abgebaut werden.
Neu ist auch, dass jede Zuwiderhandlung einzeln verjährt, sich Punkte also nicht durch neue Delikte immer weiter ansammeln. Der Bußgeldkatalog wird verschärft und konzentriert sich auf "gefährliches Fehlverhalten". So könnte laut Autobild das Telefonieren am Steuer teurer werden. Für eine fehlende Plakette in Umweltzonen solle es künftig keine Punkte mehr geben.
Neuregelungen ab 2013
Laut Bild will Verkehrsminister Ramsauer noch in diesem Monat alle Einzelheiten vorstellen. Bis dahin solle auch geklärt sein, wie die Punkte, die sich in der alten Datei angesammelt haben, in das neue System überführt werden. Das Verkehrsministerium bestätigte die Medienberichte. dhz
Auf der Seite des Kraftfahrtbundesamtes gibt es einen Überblick über den aktuell gültigen Punktekatalog.