Kfz-Zulassungsverordnung geändert Wechselkennzeichen kommt Mitte des Jahres

Ab 1. Juli dürfen Autofahrer mit nur einem Nummernschild wechselweise mit unterschiedlichen Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen.

Die entsprechende Verordnung zur Änderung der Kfz-Zulassungsverordnung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Wechselkennzeichen darf vorerst nur für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden. Und zwar innerhalb der EU-Fahrzeugklassen M1 (Pkw und Wohnmobil), L (Motorräder) und 01 (Anhänger bis 750 kg), informiert der ADAC.

Die Wechselkennzeichen gibt es ab Mitte des Jahres bei den örtlichen Zulassungsstellen. Pro Antrag entstehen einmalige Verwaltungsgebühren von rund 65 Euro. Die Kosten für zwei vollständige Nummernschildsätze liegen bei rund 40 Euro.

Steuerliche Vergünstigungen sind vorerst noch nicht vorgesehen. Laut ADAC können Autofahrer aber mit Vorteilen bei der Kfz-Versicherung rechnen. So habe die ADAC Autoversicherung einen speziellen Tarif entwickelt. Die wichtigsten möglichen Wechsel-Kombinationen zeigt eine aktuelle ADAC Übersicht:

Klasse M1 (Pkw bis zu acht Sitzplätzen plus Fahrersitz und Wohnmobile):

Pkw – Pkw

Pkw – Wohnmobil

Pkw – Oldtimer

Oldtimer – Oldtimer

Wohnmobil – Wohnmobil

Oldtimer – Wohnmobil

Klasse L (Motorräder):

Motorrad – Motorrad

Motorrad – Quad und Trike

Motorrad – Leichtkraftrad

Klasse 01 (Anhänger):

Anhänger – Anhänger (je bis 750 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht)