Besitzer von Dieselfahrzeugen bekommen erneut 330 Euro vom Staat, wenn sie einen Rußpartikelfilter nachrüsten. Antragsformulare dazu können ab Februar beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden. Der dritte Fördertopf für Filternachrüstungen reicht für circa 90.000 Fahrzeuge.
Die Eckdaten der dritten Förderrunde: Einmalig bezuschusst wird die Nachrüstung eines Dieselfahrzeugs mit einem Partikelfilter mit 330 Euro. Das Fahrzeug muss vor dem 1. Januar 2007 erstmalig zugelassen worden sein. Die Einmalzahlung erhalten auch Besitzer leichter Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009).
Der Zuschuss gilt nur für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2012 nachgerü stet werden. Dazu muss eine entsprechende Bescheinigung der Fachwerkstatt vorgelegt werden. Das Bafa weist ausdrücklich darauf hin, dass Nachrüstungen vor dem 1. Januar 2012 nicht bezuschusst werden. Die Förderanträge werden der Reihe nach bearbeitet. Wer zu spät beantragt oder wichtige Nachweise nicht pünktlich liefern kann, läuft Gefahr, dass der Topf bereits leer ist.
Wer schnell erfahren möchte ob für sein Fahrzeug ein Partikelfilter verfügbar ist, kann im Internet nachschauen. Der Verkehrsclub Deutschland hat unter partikelfilter-nachrue sten.de eine Datenbank er stellt, auf der sich Autofahrer und Werkstätten sehr einfach über die Nachrüstbarkeit von Autos und leichten Nutzfahrzeugen informieren können.
Anträge können ab Februar beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ge stellt werden. Antragsberechtigt ist der Halter zum Zeitpunkt der Antrags stellung. Antragsformular und weitere Informationen unter bafa.de . ste
